06 January 2026, 04:34

18 Monate Haft für 17 Fahrten ohne Ticket – warum Jens C. jetzt frei kommt

Zwei creme- und blau lackierte Doppeldeckerbusse unter einem Schuppendach geparkt, ein roter Kasten mit Zahlen, ein Buch, ein weiß-schwarzer Pfahl, eine gelbe Tafel mit weißen Plakaten und ein Mann in einer schwarzen Jacke, der auf der Straße in einem Busbahnhof geht.

18 Monate Haft für 17 Fahrten ohne Ticket – warum Jens C. jetzt frei kommt

Ein Berliner, der nur als Jens C. bekannt ist, wird am 27. November nach 18 Monaten Haft wegen wiederholten Schwarzfahrens aus dem Gefängnis entlassen. Sein Fall hat die Debatte über Deutschlands strenge Gesetze zur Beförderungserschleichung neu entfacht. Aktivisten argumentieren, dass die Regelungen diejenigen unfair kriminalisieren, die sich die Fahrtkosten nicht leisten können.

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Die Organisation Freedom Fund, eine NGO, die seit 2021 die Schulden von rund 1.500 inhaftierten Schwarzfahrern beglichen hat, fordert nun die vollständige Abschaffung der Gebühren im öffentlichen Nahverkehr. Zudem verlangt sie die vollständige Entkriminalisierung des Schwarzfahrens.

Jens C. war zu einem Jahr Haft und einer Geldstrafe von 1.050 Euro verurteilt worden, nachdem er 17-mal ohne gültigen Fahrausweis erwischt worden war. Da er die Strafe nicht zahlen konnte, wurde diese in zusätzliche Haftzeit umgewandelt, sodass sich seine Strafe auf 18 Monate verlängerte. Seine Entlassung fällt in eine Zeit, in der Aktivisten darauf hinweisen, dass Schwarzfahren einkommensschwache Menschen überproportional trifft.

Nach deutschem Recht stellt das Fahren ohne Ticket gemäß Paragraf 265a des Strafgesetzbuchs eine Straftat dar. Jährlich müssen zwischen 8.000 und 9.000 Menschen aus diesem Grund eine Haftstrafe antreten, wobei 95 Prozent stattdessen Geldstrafen erhalten. Der Freedom Fund hat in vielen Fällen eingegriffen und Schulden beglichen, um Freilassungen zu ermöglichen – ob Jens C. Unterstützung erhielt, bleibt jedoch unklar. Die politischen Parteien gehen bei Reformen unterschiedliche Wege: Die Freie Demokratische Partei (FDP) hatte vor der letzten Wahl die Entkriminalisierung des Schwarzfahrens vorgeschlagen, der Gesetzentwurf wurde jedoch fallen gelassen. Die Linke und die Grünen brachten seitdem eigene Initiativen ein, wobei der Entwurf der Linken die Tat als Ordnungswidrigkeit statt als Straftat einstuft. Kritiker weisen jedoch darauf hin, dass Betroffene dennoch mit hohen Bußgeldern belastet blieben. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat sich zwar nicht offiziell für eine Entkriminalisierung ausgesprochen, signalisierte in Interviews aber Offenheit für die Idee. Die Diskussion hält an, während Aktivisten umfassendere Reformen der Verkehrspolitik fordern.

Die Entlassung von Jens C. am 27. November markiert das Ende einer 18-monatigen Haftstrafe wegen Schwarzfahrens. Sein Fall unterstreicht die anhaltenden Forderungen nach einer Reform der deutschen Verkehrsgesetze. Während politische Reformvorschläge stocken und Aktivisten kostenlosen Nahverkehr einfordern, bleibt das Problem für Tausende, die jährlich mit ähnlichen Strafen konfrontiert sind, ungelöst.