40 Millionen auf dem Spiel: Ex-Warburg-Chef Olearius vor Gericht im Cum-Ex-Skandal
Klothilde BergerCum-Ex: Überprüfung beschlagnahmter mutmaßlicher krimineller Vermögenswerte des Bankers Olearius - 40 Millionen auf dem Spiel: Ex-Warburg-Chef Olearius vor Gericht im Cum-Ex-Skandal
Ein neues Gerichtsverfahren wird entscheiden, ob Christian Olearius, der ehemalige Chef der M.M. Warburg Bank, 40 Millionen Euro verliert. Im Mittelpunkt des Falls steht seine mutmaßliche Rolle im Cum-Ex-Skandal, einem der größten Steuerbetrugsfälle Deutschlands. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass es sich bei den Geldern um illegale Gewinne aus den umstrittenen Handelsgeschäften handelt.
Zwischen 2006 und 2011 war Olearius geschäftsführender Gesellschafter der M.M. Warburg & Co. KG und verantwortete Tausende Cum-Ex-Transaktionen. Bei diesen Geschäften wurden Schlupflöcher im Kapitalertragsteuerrecht ausgenutzt, um für dieselbe Steuerzahlung mehrfach Erstattungen zu beantragen. Die Bank entwickelte sich zu einem zentralen Akteur des Systems, das den deutschen Staat nach Schätzungen der Ermittler Milliarden an Steuereinnahmen kostete.
Das Landgericht Bonn hatte bereits über die Einziehung der Gelder entschieden, doch der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil auf. Nun muss das Bonner Gericht den Fall neu aufrollen. Olearius selbst wird jedoch nicht zur anstehenden Verhandlung erscheinen müssen.
Ein Strafverfahren gegen ihn wegen schwerer Steuerhinterziehung war zuvor aus gesundheitlichen Gründen endgültig eingestellt worden. Dennoch bleibt seine mögliche Verstrickung in den Skandal ungeklärt. Die neue Anhörung konzentriert sich ausschließlich darauf, ob die 40 Millionen Euro als Erträge aus kriminellen Machenschaften eingezogen werden sollen.
Die Entscheidung des Gerichts wird darüber bestimmen, ob Olearius die mit den Cum-Ex-Geschäften verbundenen 40 Millionen Euro abgeben muss. Das Urteil markiert einen weiteren Schritt in den langwierigen juristischen Folgen des Skandals. Weitere strafrechtliche Vorwürfe gegen ihn sind aufgrund seiner gesundheitlich bedingten Verfahrensunfähigkeit nicht zu erwarten.






