07 February 2026, 18:18

Abtreibungen in Deutschland: Immer weniger Kliniken bieten Eingriffe an

Eine Gruppe von Menschen, die auf dem Boden stehen, einige halten Schirme, mit einem roten Tuch mit der Aufschrift "Befreiung ohne Entkriminalisierung der Sexarbeit" vor ihnen auf dem Boden, Fahrräder sind links geparkt, und Gebäude, Bäume und der Himmel im Hintergrund.

Abtreibungen in Deutschland: Immer weniger Kliniken bieten Eingriffe an

Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland: Zunehmende Hürden durch Klinikverbote

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Die Versorgung mit Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland steht vor wachsenden Herausforderungen, da immer mehr Krankenhäuser die Durchführung des Eingriffs verbieten. Ein Urteil aus dem Jahr 2024 ermöglichte religiösen Einrichtungen, diese Restriktionen beizubehalten – für viele Frauen bedeutet das weniger Optionen. Nun drängen Abgeordnete auf bundesweite Maßnahmen, um den Zugang zu Leistungen zu sichern, die bereits im Koalitionsvertrag zugesagt wurden.

Das Landesarbeitsgericht Hamm bestätigte 2024 im Fall Volz, dass katholische und evangelische Krankenhäuser Abbrüche aus Glaubensgründen rechtmäßig verweigern dürfen. Zwar bezog sich das Urteil konkret auf den Arzt Joachim Volz, doch es festigte bestehende Verbote in rund 150 bis 200 der 350 konfessionell gebundenen Kliniken Deutschlands. Zwar durfte Volz seine Arbeit in Lippstadt fortsetzen, doch die Entscheidung erstreckte sich nicht auf andere Einrichtungen mit ähnlichen Richtlinien.

Eine bundesweite Studie, der Elsa-Bericht, legte später die Verschärfung der Lage offen: Durch Klinikfusionen steigt die Zahl der Einrichtungen, die Abbrüche ablehnen – der Zugang wird weiter eingeschränkt. Nach geltendem Recht können zwar einzelne Ärzt:innen oder Pflegekräfte die Mitwirkung verweigern, nicht aber die Kliniken selbst. Doch viele Häuser beschäftigen zu wenige bereitwillige Behandler:innen und verstoßen damit gegen ihre gesetzliche Pflicht, die Leistung anzubieten.

Die Ampelkoalition hatte 2021 im Koalitionsvertrag vereinbart, Abbrüche als Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung zu verankern. Doch bisher gab es keine Fortschritte. Nun fordert ein parlamentarischer Antrag, unterstützt von der SPD, dass Krankenhäuser Abbrüche anbieten müssen, wenn keine Alternativen bestehen. Der Druck auf CDU/CSU wächst, die Initiative zu unterstützen – langfristig bleibt das Ziel, den Paragrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch vollständig zu streichen.

Ohne bundesweites Eingreifen wird sich der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen voraussichtlich weiter verschlechtern. Der vorgeschlagene Antrag soll Lücken schließen, die durch Untätigkeit der Länder entstanden sind – sein Erfolg hängt jedoch von parteiübergreifender Unterstützung ab. Gleichzeitig sind Kliniken, die öffentliche Mittel erhalten, rechtlich verpflichtet, die Versorgung sicherzustellen. Doch viele verweigern sie weiterhin.