26 February 2026, 14:35

AfD-nahe Stiftung kämpft um Fördergelder für das Jahr 2021 – Gericht entscheidet bald

Alte deutsche Auslandsanleihe von 1924 mit einer Frauendarstellung, Text und Zahlen zur Bezeichnung.

OVG prüft Förderung für AfD-nahen Stiftung im Jahr 2021 - AfD-nahe Stiftung kämpft um Fördergelder für das Jahr 2021 – Gericht entscheidet bald

Der Rechtsstreit um die öffentliche Förderung der Desiderius-Erasmus-Stiftung, die der rechtspopulistischen AfD nahesteht, zieht sich weiter hin. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Frage, ob die Stiftung für das Jahr 2021 Anspruch auf finanzielle Unterstützung hat. Eine mündliche Verhandlung fand im März 2023 statt, doch das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat noch kein Urteil gefällt.

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Ursprünglich hatte die Stiftung Fördergelder für die Jahre 2018 bis 2021 beantragt. Das Bundesverwaltungsamt lehnte den Antrag jedoch ab mit der Begründung, die AfD habe bei zwei aufeinanderfolgenden Bundestagswahlen keine Sitze errungen – eine damals geltende Voraussetzung. Später beschränkte die Stiftung ihren Anspruch auf das Jahr 2021.

2023 erklärte das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Förderregelungen für parteinahe Stiftungen für verfassungswidrig. Dies geschah zu einem Zeitpunkt, an dem die AfD ihren Einfluss im Bundestag bereits ausgebaut hatte: Bei der Wahl 2021 zog sie mit 94 Sitzen (10,3 %) ein und wurde 2024 bei der Neuauflage der Wahl drittstärkste Fraktion. Bis Februar 2026 lagen die Umfragewerte der Partei bei 24 % – leicht rückläufig gegenüber früheren Höchstständen, aber weiterhin eine prägende Oppositionsmacht.

2024 trat zwar ein neues Stiftungsfinanzierungsgesetz in Kraft, doch es gilt nicht rückwirkend für den Streit um das Jahr 2021. Nun muss der 15. Senat des Oberverwaltungsgerichts entscheiden, ob die Desiderius-Erasmus-Stiftung nach den alten Regelungen förderwürdig ist.

Die Richterspruch wird darüber bestimmen, ob die Stiftung für 2021 öffentliche Mittel erhält. Der Fall zeigt, wie sich veränderte Wahlergebnisse und Fördergesetze auf die juristische Auseinandersetzung auswirken. Eine Entscheidung wird nach den Beratungen des 15. Senats erwartet.