AfD-Streit eskaliert: Befangenheitsantrag gegen Richter im Schramm-Verfahren
Klothilde BergerAfD-Streit eskaliert: Befangenheitsantrag gegen Richter im Schramm-Verfahren
In dem laufenden Parteiausschlussverfahren gegen den AfD-Funktionär Tim Schramm ist ein Befangenheitsantrag eingereicht worden. Der Landesvorstand von Nordrhein-Westfalen stellte den Antrag am 26. September und begründete ihn mit Bedenken hinsichtlich möglicher Voreingenommenheit. Schramm wies die Vorwürfe als politisch motiviert zurück.
Das Ausschlussverfahren gegen Schramm begann im Juli. Ihm wird vorgeworfen, sein Dienst in der ukrainischen Armee gegen Russland zeige parteiisches Verhalten. Diese Anschuldigungen hat er wiederholt zurückgewiesen und den Prozess als ideologisch geprägt bezeichnet.
Der aktuelle Befangenheitsantrag verweist auf mögliche Interessenkonflikte. Der zuständige Richter Hartmut Beucker steht in einer persönlichen Verbindung zu Schramm und dessen Arbeitgeber – beide sind Mitglieder der AfD-Fraktion. Diese Beziehung wirft Fragen nach der Unparteilichkeit des Richters auf.
Trotz des laufenden Verfahrens kandidierte Schramm erfolgreich für den Stadtrat in Wuppertal. Auf Nachfrage zum Befangenheitsantrag erklärte er der Jungen Freiheit (JF): „AfD NRW macht AfD-NRW-Dinge.“ Der Landesvorstand hat beantragt, vor einer endgültigen Entscheidung zu der Stellungnahme des Richters Stellung nehmen zu dürfen.
Die Entscheidung hängt nun davon ab, ob der Parteiausschuss dem Befangenheitsantrag stattgibt. Sollte dies der Fall sein, könnte ein neuer Richter mit der Prüfung von Schramms Ausschluss beauftragt werden. Das Ergebnis könnte auch Auswirkungen auf seine künftige Rolle innerhalb der AfD und in der Kommunalpolitik haben.






