Bergisch Gladbachs Grundsteuer-Modell wackelt nach Gerichtsurteil zu Spitzensteuersätzen
Hellmuth OrtmannBergisch Gladbachs Grundsteuer-Modell wackelt nach Gerichtsurteil zu Spitzensteuersätzen
Neue Unsicherheit bei der Grundsteuer
Teaser: Trotz ausdrücklicher Warnung des Kämmerers beschloss der Stadtrat von Bergisch Gladbach unterschiedliche Spitzensteuersätze für Gewerbe- und Wohnimmobilien bei der neuen Grundsteuer. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat diese Differenzierung nun für rechtswidrig erklärt. Für Bergisch Gladbach hat dies zwar zunächst keine direkten Folgen – doch das gesamte Modell steht nun auf dem Prüfstand.
12. Dezember 2025, 10:51 Uhr
Bergisch Gladbach droht ein Haushaltsloch von 1,3 Millionen Euro nach einer Fehlberechnung bei der Grundsteuer. Der Stadtrat hatte unterschiedliche Spitzensteuersätze für gewerbliche und private Immobilien beschlossen, doch ein aktuelles Gerichtsurteil wirft das gesamte System nun in Frage. Sollte das Modell gekippt werden, müssten die Behörden möglicherweise alle 45.000 Steuerbescheide neu ausstellen.
Auslöser war ein Rechenfehler des Finanzministeriums, der zu einer Begünstigung der Grundstückseigentümer führte – und der Stadt ein Loch von 1,3 Millionen Euro im Haushalt hinterließ. Gleichzeitig urteilte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, dass höhere Spitzensteuersätze für nicht-wohnlich genutztes Land gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit verstoßen und die aktuellen Bewertungen damit rechtswidrig seien.
Nun herrscht Ungewissheit über das Steuermodell der Stadt. Falls die Gerichte das aktuelle System für ungültig erklären, könnte Bergisch Gladbach gezwungen sein, die Bewertungsmaßstäbe zu überarbeiten und Tausende Steuerbescheide neu zu versenden. Ob und wie sich Änderungen auswirken, hängt von weiteren juristischen Entscheidungen und möglichen Landeshilfen ab, um die finanziellen Ausfälle auszugleichen.






