27 January 2026, 18:15

Berliner Gleichstellungsbeauftragte gewinnt Rechtsstreit gegen ungerechte Entlassung

Ein altes Dokument mit einem Schwarz-Weiß-Bild eines Mannes, ausgestellt von der Universität Freiburg im Jahr 1875, mit der Aufschrift "Lauterburg Sandhofen" und einem Wasserzeichen unten.

Entlassung der Gleichstellungsbeauftragten war illegal - Berliner Gleichstellungsbeauftragte gewinnt Rechtsstreit gegen ungerechte Entlassung

Eine langjährige Gleichstellungsbeauftragte aus Berlin hat ihren Rechtsstreit gegen die Stadt gewonnen, nachdem sie rechtswidrig entlassen und zurückgestuft worden war. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschied am 26. Januar 2026, dass ihre Abberufung Ende 2023 unrechtmäßig war, und ordnete ihre Wiedereinsetzung als Leiterin des Gleichstellungsbüros an.

Die Frau, eine ausgebildete Sozialarbeiterin, hatte das Amt der Gleichstellungsbeauftragten seit 2012 inne und leitete das Gleichstellungsbüro seit 2019. Sie war direkt der Bürgermeisterin unterstellt und hatte bereits zwei Jahrzehnte für die Stadt gearbeitet. Im November 2023 jedoch entzog ihr die damalige Bürgermeisterin Michaela Eislöffel das Amt und versetzte sie in den Allgemeinen Sozialen Dienst – eine niedriger eingestufte Position.

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Das Gericht stellte fest, dass die Entscheidung der Stadt gegen Arbeitsrecht verstieß. Es urteilte, dass eine Kommune, sobald sie eine unabhängige Stelle mit einer garantierten höheren Eingruppierung schafft, diese nicht nachträglich abwerten darf. Der Konflikt begann bereits 2020, als es zwischen der Beauftragten und der neuen Bürgermeisterin Streit um den Gleichstellungsplan der Stadt und Stellenausschreibungen gab. Trotz eines Führungswechsels 2025 hielt der neue Bürgermeister an den Maßnahmen gegen sie fest. Das Landesarbeitsgericht wies die Berufung der Stadt gegen das Ersturteil zurück. Zwar erlaubte es eine Revision vor dem Bundesarbeitsgericht, doch die Anordnung zur Wiedereinsetzung bleibt vorerst bestehen.

Das Urteil bestätigt, dass die Beauftragte in ihre ursprüngliche Position zurückkehren muss. Die Stadt Berlin ist nun verpflichtet, die Gerichtsentscheidung umzusetzen, ihre Degradierung rückgängig zu machen und sie wieder als Leiterin des Gleichstellungsbüros einzusetzen. Sollte die Stadt weiter rechtlich gegen das Urteil vorgehen, könnte der Fall noch vor das Bundesarbeitsgericht gelangen.