Betrüger fordern Strafzahlungen von Balkon-Solaranlagen-Besitzern mit gefälschten Briefen
Klothilde BergerBetrüger fordern Strafzahlungen von Balkon-Solaranlagen-Besitzern mit gefälschten Briefen
Besitzer von Mini-Solaranlagen auf Balkonen erhalten betrügerische Schreiben mit Forderungen nach Strafzahlungen
Betrüger verschicken derzeit gefälschte Briefe an Besitzer kleiner Balkon-Solaranlagen und verlangen unter Vortäuschung falscher Tatsachen die Zahlung von Bußgeldern. Die Masche nutzt die Unsicherheit vieler Verbraucher rund um die Meldepflichten aus – die Kriminellen geben sich dabei als die Bundesnetzagentur aus. Empfänger werden dringend davor gewarnt, auf die Forderungen einzugehen oder die geforderten Beträge zu überweisen.
In den gefälschten Schreiben wird den Adressaten vorgeworfen, ihre Photovoltaik-(PV)-Anlagen nicht im Marktstammdatenregister angemeldet zu haben. Die Betrüger verlangen eine „Strafgebühr“ von 41,60 Euro und drohen mit einem erhöhten Bußgeld von 208 Euro, falls die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen erfolgt. Zudem wird in den Briefen fälschlicherweise behauptet, die Besitzer müssten einen jährlichen EEG-Bericht einreichen.
Die Bundesnetzagentur hat bestätigt, dass es sich um Fälschungen handelt. Die angegebene Absenderadresse sowie die Telefonnummern stammen nicht von der Behörde. Offizielle Schreiben würden stets direkt von der Bundesnetzagentur versendet – unaufgeforderte Zahlungsforderungen gehören hingegen nicht zu deren Vorgehensweise.
Laut den gültigen Vorschriften müssen Balkon-Solaranlagen zwar innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister gemeldet werden. Die Behörde betont jedoch, dass auf diesem Weg keine Strafen verhängt werden. Betroffene sollten die Forderungen ignorieren und den Vorfall umgehend bei der Polizei anzeigen.
Die Betrüger machen sich die Verunsicherung zunutze, die rund um die Anmeldepflicht für kleine Solaranlagen herrscht. Die Behörden rufen die Bevölkerung dazu auf, verdächtige Schreiben vor jeglicher Reaktion sorgfältig zu prüfen. Wer ein solches Schreiben erhalten hat, sollte sich an die Polizei wenden, um die Täter ermitteln zu helfen.






