Betrunkener Mann zieht scharfe Handgranate in Bielefelder Restaurant – und wird angeschossen
Anto SchülerHandgranaten-Drohung in Bielefeld - Angeklagter schweigt - Betrunkener Mann zieht scharfe Handgranate in Bielefelder Restaurant – und wird angeschossen
Betrunkener Mann bedroht Restaurant in Arminia Bielefeld mit scharfer Handgranate
Im Oktober des vergangenen Jahres bedrohte ein schwer alkoholisierter Mann ein Restaurant in Arminia Bielefeld mit einer scharfen Handgranate. Die Situation eskalierte, als er nach einer ersten Absage des Personals mehrere Flaschen Wodka forderte. Bei seiner Festnahme schossen Polizisten dem Mann ins Bein, wobei er schwer verletzt wurde.
Der Vorfall ereignete sich am 26. Oktober 2025 im Bielefelder Stadtteil Sennestadt. Der sichtbar betrunkene Mann betrat das Lokal und erklärte "Ich will sterben", bevor er eine Handgranate hervorzog. Aus Angst um ihre Sicherheit übergaben Mitarbeiter ihm zunächst eine Flasche Wodka, doch er bestand auf vier weitere.
Später bestätigten forensische Untersuchungen, dass die Granate sprengfähigen Inhalt besaß und hätte detonieren können. Als die Polizei eintraf, schossen die Beamten dem Mann ins Bein, um ihn zu überwältigen – dabei erlitt er schwere Verletzungen. Kurze Zeit später wurde er in Gewahrsam genommen.
Der Prozess begann zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt; zwei weitere Verhandlungstermine sind noch vor dem 20. März angesetzt. Konkrete Strafmaßnahmen wurden bisher nicht genannt, doch nach deutschem Strafprozessrecht sind je nach Schwere der Vorwürfe Geldstrafen oder Freiheitsentzug möglich. Die endgültige Entscheidung fällt nach der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung, wobei mögliche Revisionen bis vor den Bundesgerichtshof gehen könnten.
Das Verfahren befindet sich noch in der richterlichen Prüfung; die Verhandlungen sollen bis Mitte März abgeschlossen sein. Die bei der Festnahme erlittenen Verletzungen des Mannes sowie die bestätigte Sprengkraft der Granate werden voraussichtlich in die Urteilsfindung einfließen. Zu den genauen Anklagepunkten oder möglichen Konsequenzen haben die Behörden bisher keine weiteren Angaben gemacht.






