Bewährungsstrafe für brutalen Apothekenüberfall in Euskirchen mit Hammer
Hellmuth OrtmannBewährungsstrafe für brutalen Apothekenüberfall in Euskirchen mit Hammer
Ein Mann ist wegen eines gewaltsamen Überfalls auf eine Apotheke in Euskirchen verurteilt worden. Die Tat ereignete sich im Sommer 2024, als der Beschuldigte mit verdecktem Gesicht den Laden betrat und den Inhaber mit einem Hammer bedrohte. Die Behörden nahmen ihn später fest und erhoben Anklage wegen schweren Raubes.
Der Täter hatte dem Apotheker den Hammer entgegengehalten, bevor er etwa 200 Euro aus der Kasse entwendete. Zudem beschädigte er mit der Waffe eine Glasverblendung in der Nähe des Eingangs. Bei seiner Flucht ließ er eine Einkaufstasche mit einem Messer zurück.
Der Angeklagte gestand die Tat später. Das Landgericht Bonn wertete den Vorfall weder als geplant noch als professionell ausgeführt, was als mildernde Umstände berücksichtigt wurde. Er erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten.
Während des Prozesses entschuldigte sich der Mann direkt beim Apotheker. Das Opfer nahm die Entschuldigung an und erhielt später 1.000 Euro als Schadensersatz.
Das Gericht stufte die Tat als besonders schweren Raub ein. Die Bewährungsstrafe bedeutet, dass der Verurteilte keine Haft antreten muss, sofern er die Auflagen einhält. Der Fall ist damit abgeschlossen – der Schadensersatz wurde geleistet und die Entschuldigung angenommen.
