18 March 2026, 00:17

CDA NRW fordert Prüfung eines AfD-Verbots und Kürzung der Staatsfinanzierung

Offenes Buch mit handgeschriebener Schrift auf altem Papier, das Wasserzeichen enthält, wahrscheinlich ein Dokument aus der Bundesrepublik Deutschland.

CDU-Arbeitnehmer fordern Überprüfung des AfD-Verbotsverfahrens - CDA NRW fordert Prüfung eines AfD-Verbots und Kürzung der Staatsfinanzierung

Der arbeitsnahen Flügel der nordrhein-westfälischen Christlich-Demokratischen Union (CDU), die CDA NRW, hat eine Prüfung rechtlicher Möglichkeiten gefordert, um die rechtspopulistische Alternative für Deutschland (AfD) zu verbieten. Auf einem Parteitag in Kamen verabschiedete die Organisation einen Beschluss, der eine detaillierte Bewertung möglicher Maßnahmen anmahnt. Die Forderung richtet sich direkt an Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung.

Die CDA NRW verlangt eine umfassende Prüfung, ob der AfD gemäß Artikel 21 des Grundgesetzes die staatliche Parteienfinanzierung entzogen werden kann. Zudem fordert sie einen Bericht der Bundesregierung, der rechtliche Einschätzungen, vorliegende Beweise und mögliche nächste Schritte darlegt. Der Beschluss betont, dass der Schutz der demokratischen Ordnung Deutschlands durch rechtlich fundiertes Handeln gewährleistet werden müsse.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) lehnte ein Verbot ab und argumentierte, die AfD müsse "abgewählt und nicht verboten" werden. Die Bundesregierung hat bisher kein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht eingeleitet – ein solcher Schritt würde die Zustimmung von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung erfordern. Aktuell gibt es dafür keine politische Mehrheit.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Der Vorstoß der CDA NRW unterstreicht die Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit der AfD mit demokratischen Grundsätzen. Da eine politische Mehrheit für ein Verbot fehlt, konzentriert sich die Debatte weiterhin auf Finanzierungseinschränkungen und verfassungsrechtliche Prüfungen. Nun wartet der Beschluss auf Stellungnahmen von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung.

Quelle