Datengesetz ohne Biss: Warum Deutschlands neue Regeln noch nicht greifen
Klothilde BergerDatengesetz ohne Biss: Warum Deutschlands neue Regeln noch nicht greifen
Deutschlands Datengesetz ist seit Wochen in Kraft – doch die Umsetzung stockt
Seit Wochen ist das deutsche Datengesetz formal in Kraft, doch seine praktische Anwendung bleibt ausgesetzt. Der entscheidende Baustein fehlt: das Datengesetz-Durchführungsgesetz (DADG), das noch immer nicht finalisiert oder verabschiedet wurde. Ohne dieses Gesetz mangelt es den Regelungen des Datengesetzes an der notwendigen rechtlichen Durchsetzungskraft, um vollumfänglich zu wirken.
Klare Zuständigkeiten und Strafen: Was das DADG regeln soll Das DADG soll vor allem Klarheit schaffen – bei der Durchsetzung, den Zuständigkeiten und den Sanktionen. Sobald es verabschiedet ist, werden nationale Behörden zentrale Rollen übernehmen. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) wird zur Hauptansprechpartnerin für die Einhaltung des Datengesetzes und erhält weitreichende Befugnisse: Sie darf Schlichtungsstellen genehmigen, Artikel 38 durchsetzen und Ermittlungen einleiten. Zudem wird sie die Möglichkeit haben, Bußgelder zu verhängen.
Die Höhe der Strafen ist in §15 des Gesetzesentwurfs festgelegt. Unternehmen mit einem weltweiten Umsatz von über 250 Millionen Euro müssen bei Verstößen mit Geldbußen zwischen 50.000 Euro und 2 Prozent ihres Gesamtumsatzes rechnen. Für kleinere Firmen gelten geringere Sanktionen.
Datenschutzaufsicht wird neu geordnet Auch die Aufsicht über den Datenschutz wird durch die neuen Regeln umgestaltet. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) übernimmt die Kontrolle über die Einhaltung des Gesetzes im privaten Sektor und arbeitet dabei mit branchenspezifischen Regulierungsbehörden zusammen. Diese Neuregelung schwächt faktisch die Rolle der Datenschutzbehörden auf Landesebene. Bei Verstößen gegen die DSGVO behält der BfDI jedoch seine bisherigen Kompetenzen und wendet das bestehende DSGVO-Bußgeldsystem weiter an.
Der Gesetzesentwurf begründet die Zentralisierung der Aufsicht beim BfDI mit der Vermeidung von Rechtszersplitterung. Ein einheitlicher Ansatz, so die Argumentation, sorge für eine kohärente Auslegung der Vorschriften und einen funktionierenden Datenmarkt. Das DADG tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft – vorausgehen müssen noch eine Stellungnahme im Bundesrat und eine Lesung im Bundestag.
Ohne DADG bleibt das Datengesetz ein stumpfes Schwert Das Durchführungsgesetz soll die aktuellen Unklarheiten beseitigen, indem es klare Verantwortlichkeiten und Durchsetzungsbefugnisse definiert. Solange es nicht verabschiedet ist, bleibt die Wirkung des Datengesetzes in Deutschland begrenzt. Erst mit der finalen Verabschiedung wird sich zeigen, wie effektiv die Behörden die Einhaltung überwachen und Verstöße ahnden können.






