Datenskandal: Medizinpersonal veröffentlicht Patientendaten in sozialen Medien
Hellmuth OrtmannDatenskandal: Medizinpersonal veröffentlicht Patientendaten in sozialen Medien
Medizinpersonal in Nordrhein-Westfalen vor Weitergabe von Patientendaten in sozialen Medien gewarnt
Die Warnung erfolgt nach mehreren Vorfällen, bei denen Ärzte, Therapeuten und Pflegekräfte versehentlich sensible Gesundheitsdaten im Internet preisgaben. Die Behörden betonen nun die rechtlichen Risiken solcher Verstöße.
Erst kürzlich hatte eine Psychotherapeutin einen von der Krankenkasse genehmigten Therapieantrag in sozialen Medien veröffentlicht – mit deutlich lesbarem Namen der Patientin, was gegen die Schweigepflicht verstieß. In einem anderen Fall teilte ein Schönheitschirurg auf Instagram ein Foto einer Brustvergrößerung und nannte dabei ohne Erlaubnis den Namen der Patientin.
Seit Anfang 2024 hat die Landesdatenschutzbeauftragte Bettina Gayk 127 Fälle dokumentiert, in denen medizinisches Personal unabsichtlich Patientendaten öffentlich machte. Auch Pflegekräfte übertrugen oder posteten Videos von pflegebedürftigen Personen, wobei teilweise deren Identität erkennbar war. Selbst wenn nur Körperteile zu sehen sind, können Patienten von Angehörigen oder Bekannten erkannt werden.
Gayk wies darauf hin, dass eine Einwilligung der Patienten nicht immer gültig sei. Besonders in Fällen, in denen Betroffene nicht voll einwilligungsfähig sind oder ein Machtungleichgewicht gegenüber dem medizinischen Personal besteht, sei eine Zustimmung fragwürdig. Unbefugtes Teilen von Patientendaten könne zu Bußgeldern und Schadensersatzforderungen führen.
Die Warnungen folgen auf wiederholte Datenschutzverstöße auf Plattformen wie Instagram, Snapchat und in Livestreams. Medizinische Fachkräfte stehen nun unter schärferer Beobachtung, wie sie mit Patientendaten umgehen. Unerlaubte Weitergaben können rechtliche Konsequenzen für die Verantwortlichen nach sich ziehen.






