Dortmunder Gericht kippt Räumung des „Hannibal“-Komplexes – Millionenklagen drohen
Hellmuth OrtmannDortmunder Gericht kippt Räumung des „Hannibal“-Komplexes – Millionenklagen drohen
Ein Gericht hat die Räumung von Bewohnern aus dem Hochhauskomplex "Hannibal" in Dortmund im Jahr 2017 für rechtswidrig erklärt. Das im November 2025 gefällte Urteil stuft das Vorgehen der Stadt als unverhältnismäßig und gesetzeswidrig ein. Die Entscheidung ebnet nun den Weg für mögliche Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe.
Das Oberverwaltungsgericht Münster verkündete sein Urteil am 12. November 2025. Der 7. Senat kam zu dem Schluss, dass die vor acht Jahren durchgeführte Räumung gegen rechtliche Maßstäbe verstieß. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand der "Hannibal"-Komplex, der einst der Lütticher 49 (Intown) gehörte und dessen Eigentümer nun nach dem Urteil Schadensersatz einklagen könnte.
Die Stadt Dortmund hat daraufhin Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Dieser Schritt verhindert, dass das November-Urteil Rechtskraft erlangt. Sowohl die Feuerwehr als auch das Rechtsamt der Stadt reichten die Beschwerde ein und argumentieren gegen die Ablehnung ihres ursprünglichen Rechtsmittels. Die Leipziger Richter werden den Fall nun prüfen, nachdem Dortmund bis zum 26. Januar 2026 seine begründete Revision einreicht. Bis dahin bleibt der Rechtsstreit unentschieden – und die Frage nach Entschädigungszahlungen in der Schwebe.
Mit der Entscheidung des Gerichts drohen Dortmund mögliche Zahlungen in Millionenhöhe. Das Revisionsverfahren wird endgültig klären, ob die Räumung von 2017 rechtmäßig war oder nicht. Ein abschließendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts steht noch aus.






