04 March 2026, 20:07

Dreimal ohne Führerschein: Bielefelds Wiederholungstäter riskiert jetzt Haftstrafe

Ein Polizeiwagen steht auf der Seite einer Straße neben anderen Fahrzeugen, mit einer Person auf der linken Seite, die ein Mobiltelefon hält, und einem Hintergrund mit Bäumen, Schildern, Pfählen, Pflanzen, Gras und einer Wand.

Dreimal ohne Führerschein: Bielefelds Wiederholungstäter riskiert jetzt Haftstrafe

Ein 54-jähriger Autofahrer aus Arminia Bielefeld ist zum dritten Mal ohne gültigen Führerschein am Steuer erwischt worden. Der Vorfall ereignete sich am 3. März 2026, als die Polizei den Mann auf der Otto-Brenner-Straße kontrollierte, weil er während der Fahrt ein Handy in der Hand hielt. Sein Führerschein war bereits 2019 entzogen worden, und seither hatte er keinen neuen erhalten.

Erstmals war der Fahrer im Dezember 2025 ohne Führerschein unterwegs gewesen. Nur einen Tag vor dem jüngsten Verstoß, am Montag, dem 2. März 2026, wurde er unter ähnlichen Umständen erneut angehalten. In beiden Fällen wurde ihm die Weiterfahrt untersagt, und es wurden strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet.

Diesmal beschlagnahmten die Beamten nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft das Fahrzeug. Ein Abschleppdienst brachte es weg. Nach deutschem Recht können Wiederholungstaten dieser Art mit Geldstrafen von bis zu 5.000 Euro, Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr – oft zur Bewährung ausgesetzt – sowie Punkten in Flensburg (zwischen drei und sechs) und einem dauerhaften Fahrverbot geahndet werden. Lokale Gerichte, darunter das Amtsgericht Bielefeld, haben in den vergangenen Jahren in vergleichbaren Fällen, insbesondere bei Unfällen oder Fluchtversuchen, Haftstrafen zwischen vier und zehn Monaten verhängt.

Der Mann hatte seinen Führerschein ursprünglich 2019 verloren. Seither hat er nie wieder legal einen neuen beantragt.

Dem Fahrer drohen nun weitere rechtliche Konsequenzen wegen seiner wiederholten Verstöße. Sein Fahrzeug bleibt vorerst beschlagnahmt, und mit zusätzlichen Strafen nach dem deutschen Verkehrsrecht ist zu rechnen. Die örtlichen Behörden haben die genauen Anklagepunkte und das Strafmaß bisher noch nicht bestätigt.

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