03 January 2026, 18:21

Duisburg stellt Betrieb über die Feiertage ein – was bleibt geöffnet?

Ein Weihnachtsbaum auf einer Straße mit Menschen drumherum, flankiert von zwei Fahnenmasten mit Fahnen und beleuchteten Gebäuden im Hintergrund.

Duisburg stellt Betrieb über die Feiertage ein – was bleibt geöffnet?

Die Stadtverwaltung Duisburg stellt ihren Betrieb vom 24. Dezember bis zum 2. Januar wegen der Jahresendfeiertage ein. Von der Schließung betroffen sind die meisten öffentlichen Dienstleistungen, wobei einige Notfall- und Grundversorgungsangebote weiterhin verfügbar bleiben.

Die Zentralbibliothek bleibt lediglich an Heiligabend und Neujahr geschlossen. Alle Zweigstellen der Stadtbibliothek haben jedoch vom 24. Dezember bis zum 5. Januar durchgehend geschlossen. Auch die städtischen Schwimmbäder sind vom 24. Dezember bis zum 1. Januar nicht geöffnet und nehmen den Betrieb erst am 2. Januar wieder auf.

Die Außendienstteams für externe Einsätze arbeiten auch zwischen Weihnachten und Neujahr weiter. Die Leitstelle des Ordnungsamts ist vom 26. bis 30. Dezember telefonisch erreichbar, der volle Service wird ab dem 2. Januar wiederaufgenommen. Das Standesamt Rheinhausen bietet am 29. und 30. Dezember sowie am 2. Januar einen Notdienst für Sterbefallmeldungen an. Das Binnenschifffahrtsmuseum und das Kultur- und Stadthistorische Museum öffnen zwar am 26. Dezember, bleiben aber an Heiligabend, den beiden Weihnachtsfeiertagen, Silvester und Neujahr geschlossen.

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Städtische Kindertageseinrichtungen, Jugendzentren, Abenteuerspielplätze, die Volkshochschule, die Musik- und Kunstschule sowie die Straßensozialarbeit haben während der Feiertage durchgehend geschlossen.

Mit der Betriebspause sollen Energiekosten gespart, Überstundenabbau gefördert und die Haushaltskonsolidierung unterstützt werden. Gleichzeitig verringern sich die CO₂-Emissionen durch Heizung, Stromverbrauch und Pendelverkehr.

Ziel der Feiertagsschließung ist es, Kosten zu sparen und die Umweltbelastung zu reduzieren. Während die meisten Dienstleistungen ruhen, bleiben Notfall- und Grundversorgungsangebote aufrechterhalten. Der reguläre Betrieb wird ab dem 2. Januar vollständig wiederaufgenommen.