17 December 2025, 14:31

Düsseldorfer Flughafen beantragt mehr Flexibilität bei Flugbewegungen und Bodenprozessen

Eine Start- und Landebahn mit einigen Flugzeugen, Polen, Kabeln und Wolken am Himmel.

Düsseldorfer Flughafen beantragt mehr Flexibilität bei Flugbewegungen und Bodenprozessen

Flughafen Düsseldorf reicht angepassten Genehmigungsantrag ein

Flughafen Düsseldorf reicht angepassten Genehmigungsantrag ein: Flexiblere Kontingente, moderne Flugzeuge, unveränderte Nachtflugregelungen und mehr

17. Dezember 2025, 10:32 Uhr

Der Flughafen Düsseldorf hat einen überarbeiteten Planungsantrag zur Erweiterung seines Betriebs eingereicht. Die Vorlage umfasst Änderungen bei der Flugplanung, der Nutzung der Start- und Landebahnen sowie den Bodenabläufen. Die Behörden werden die Unterlagen nun prüfen, bevor sie zur öffentlichen Anhörung freigegeben werden.

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Ziel des aktualisierten Konzepts ist eine höhere Flexibilität in der Flugabwicklung. Nach dem neuen Vorschlag sollen die koordinierten Flugbewegungen von derzeit 47 auf 60 pro Stunde steigen, sofern beide Pisten in Betrieb sind. Die bestehende Obergrenze von 131.000 Bewegungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten bleibt jedoch unverändert.

Die Nachtflugbeschränkungen werden weitgehend beibehalten. Starts bleiben zwischen 22:00 und 23:00 Uhr untersagt, Landungen sind für verspätete Flüge noch bis 23:30 Uhr möglich. Heimbasis-Carrier erhalten eine zusätzliche halbe Stunde und dürfen bis Mitternacht operieren.

Der Antrag zielt zudem auf eine Optimierung der Bodenprozesse und eine größere Flexibilität bei den Doppelbahn-Betriebszeiten ab. Bisher für die Allgemeine Luftfahrt reservierte Slots könnten künftig auch für Linien- und Charterflüge geöffnet werden. Diese Anpassungen basieren auf einer aktualisierten Luftverkehrsprognose bis 2040 sowie einer neuen Umweltverträglichkeitsprüfung.

Die Bezirksregierung Düsseldorf wird die Unterlagen nun an 13 umliegende Kommunen weiterleiten und an die zuständigen Stellen übermitteln, darunter das Landesumweltministerium Nordrhein-Westfalen, der Düsseldorfer Stadtrat sowie Fachbehörden wie Naturschutzbehörden und das Luftfahrt-Bundesamt. Diese werden die Pläne prüfen und Stellung nehmen, bevor eine endgültige Entscheidung fällt.

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr wird die Unterlagen zunächst auf Vollständigkeit prüfen. Im Anschluss beginnt die öffentliche Auslegungsphase. An dem Verfahren sind mehrere Behörden beteiligt, die abschließende Bewertung obliegt ihrem gemeinsamen Votum.