Elektronische Patientenakte wird ab Oktober 2025 für alle Pflicht
Ab dem 1. Oktober 2025 müssen Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken in Deutschland die elektronische Patientenakte (ePA) nutzen. Die neue Regelung soll die Arzneimittelsicherheit erhöhen und Fehler reduzieren. Apotheken in Dortmund haben die Umstellung bereits begrüßt und bezeichnen sie als Fortschritt für die Patientenversorgung.
Die ePA speichert automatisch jedes E-Rezept und alle abgegebenen Medikamente in einer geschützten elektronischen Liste. Dadurch erhalten Behandler einen besseren Überblick über die von verschiedenen Fachärzten verordneten Therapien. Gleichzeitig hilft das System, gefährliche Wechselwirkungen zwischen Arzneimitteln zu vermeiden.
Apotheken greifen auf die E-Rezept-Daten über die Gesundheitskarte des Patienten zu – allerdings nur für drei Tage. Ab dem nächsten Jahr können sie zudem auch rezeptfreie Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel eintragen. Die Kontrolle bleibt bei den Patienten: Sie können den Zugriff auf bestimmte Einrichtungen über ihre Krankenkassen-App oder ihren Versicherer einschränken.
Ortliche Apotheken versichern, dass sensible Daten vertraulich behandelt werden. Sie betonen, dass alle Informationen ausschließlich dem Wohl und der Gesundheit der Patienten dienen.
Das verpflichtende ePA-System startet am 1. Oktober 2025. Es soll die Medikamentendokumentation vereinfachen und die Zusammenarbeit zwischen den Akteuren des Gesundheitswesens verbessern. Patienten können ihre Zugriffsrechte jederzeit über ihre Krankenkasse verwalten.






