Energiewende-Bericht: Warum die Bundesregierung Transparenz verweigert
Klothilde BergerEnergiewende-Bericht: Warum die Bundesregierung Transparenz verweigert
Eine aktuelle parlamentarische Anfrage hat Fragen zum Prozess hinter dem jüngsten Monitoringbericht der Bundesregierung zur Energiewende aufgeworfen. Die Linksfraktion im Bundestag reichte am 9. September einen offiziellen Antrag ein, um Klarheit darüber zu schaffen, wie der Bericht in Auftrag gegeben und erstellt wurde. Die Ergebnisse lagen zwar bereits wenige Tage später, am 15. September, vor – doch zentrale Details bleiben unklar.
Der Bericht wurde unter großem Zeitdruck in Auftrag gegeben, weshalb das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) auf einen bestehenden Rahmenvertrag zurückgriff. Am 12. Juni sandte das Ministerium die Leistungsbeschreibung an die BET Consulting GmbH, die Konsortialführerin. BET schlug daraufhin das Institut für Energiewirtschaft an der Universität zu Köln (EWI) für die Aufgabe vor.
Wegen des engen Zeitrahmens entschied sich das Ministerium für eine Metaanalyse statt für eine umfassende Studie. Der Bericht umfasste Prognosen zum Strombedarf, zur Versorgungssicherheit, zum Netzausbau, zum Ausbau erneuerbarer Energien, zur Digitalisierung sowie zur Wasserstoffinfrastruktur.
In ihrer Anfrage erkundigte sich die Linke konkret nach Kontakten, Treffen oder Absprachen zwischen dem EWI und der Staatssekretärin Katherina Reiche im Zeitraum von September 2015 bis August 2025. Die Antwort der Bundesregierung ging auf diese Punkte jedoch nicht ein. Zudem erklärte sie, keine Kenntnis von personellen Überschneidungen zwischen EWI-Mitarbeitenden und deren aktuellen oder ehemaligen Auftraggebern zu haben.
Der Bericht wurde am 15. September fertiggestellt und eingereicht, doch die Antworten der Regierung ließen Transparenzlücken. Es gab keine Angaben zu möglichen Interaktionen zwischen dem Institut und der Staatssekretärin. Die Anfrage bestätigte zudem, dass keine bekannten Interessenkonflikte zwischen EWI-Mitarbeitenden und deren Auftraggebern vorliegen.






