EU beschließt bahnbrechendes "Nur Ja heißt Ja"-Prinzip gegen sexualisierte Gewalt
Hellmuth OrtmannEU beschließt bahnbrechendes "Nur Ja heißt Ja"-Prinzip gegen sexualisierte Gewalt
Die Europäische Kommission hat eine neue Resolution zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt in ganz Europa verabschiedet. Bekannt als das "Nur Ja heißt Ja"-Prinzip, soll damit ein klarerer rechtlicher Maßstab für Einwilligung geschaffen werden. Der Beschluss folgt auf jahrelange Debatten und wachsende Unterstützung durch mehrere EU-Länder.
An Fahrt gewonnen hat die Resolution nach dem viel beachteten Fall von Gisele Pelidot, der Lücken in den bestehenden Gesetzen offenlegte. Im Gegensatz zur deutschen "Nein heißt Nein"-Regelung von 2016 – wonach sexuelle Handlungen gegen den erklärten Willen einer Person strafbar sind – geht "Nur Ja heißt Ja" noch einen Schritt weiter: Fehlt eine ausdrückliche Zustimmung, darf es demnach keinen Sex geben.
Die Neuregelung verlagert die Verantwortung stärker auf die Täter:innen und soll Gerichtsverfahren vereinfachen. Länder wie Schweden, Belgien, Italien, Dänemark und Frankreich haben bereits ähnliche Gesetze eingeführt. Die EU-Resolution bleibt jedoch vorerst symbolisch, da sie noch keine rechtliche Bindungskraft besitzt.
Die Kommissionsmitglieder trafen die Entscheidung ohne größere Kontroversen und vermieden die vereinfachenden Äußerungen, die solche Debatten oft begleiten. Ziel ist es, einen breiteren Konsens zum Schutz von Opfern sexualisierter Gewalt in Europa zu erreichen.
Die Vereinbarung markiert einen Schritt zur Vereinheitlichung der Einwilligungsgesetze in der EU. Zwar ist sie noch nicht verbindlich, doch soll sie die Mitgliedstaaten dazu ermutigen, strengere Schutzmaßnahmen einzuführen. Die Klarheit der Resolution könnte die Art und Weise, wie sexualisierte Gewalt vor Gericht behandelt wird, grundlegend verändern.






