Festnahme in Bottrop: Serbe ohne Führerschein und Aufenthaltserlaubnis kontrolliert
Hellmuth OrtmannFestnahme in Bottrop: Serbe ohne Führerschein und Aufenthaltserlaubnis kontrolliert
Ein 45-jähriger serbischer Staatsbürger wurde am 12. Februar 2026 bei einer Kontrolle auf der Bundesstraße 224 in Bottrop festgenommen. An der Aktion waren Beamte des Hauptzollamts Dortmund und der Polizeidirektion Recklinghausen beteiligt. Später stellte sich heraus, dass der Mann weder über eine gültige Aufenthaltserlaubnis noch über einen Führerschein verfügte.
Der Mann war an einem stationären Kontrollpunkt in der Nähe von Bottrop angehalten worden. Auf Nachfrage zeigte er lediglich eine Kopie seines serbischen Passes als Ausweisdokument vor. Er gab an, als selbstständiger Schrotthändler zu arbeiten, konnte jedoch keinen Nachweis über einen legalen Aufenthalt oder eine Genehmigung für seine selbstständige Tätigkeit in Deutschland erbringen.
Weitergehende Überprüfungen ergaben, dass er keinen gültigen Führerschein besaß, was zu zusätzlichen strafrechtlichen Ermittlungen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis führte. Die Beamten leiteten zudem ein Verfahren wegen illegalen Aufenthalts ein und nahmen den Mann in vorläufigen Gewahrsam.
Der Beschuldigte wurde später an die Ausländerbehörde Wuppertal überstellt. Dort wird nun entschieden, ob er im Land bleiben darf.
Der Fall steht im Zusammenhang mit einer verstärkten Kontrollpraxis in Nordrhein-Westfalen. Zwischen 2021 und 2025 erhöhte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Landes die Anzahl der Überprüfungen um 27 Prozent. Die Festnahmen wegen illegaler Selbstständigkeit stiegen um 52 Prozent, während die Ingewahrsamnahmen wegen unregelmäßiger Aufenthaltsdokumente um 63 Prozent zunahmen.
Dem Mann drohen nun strafrechtliche Verfahren wegen illegalen Aufenthalts und Fahrens ohne Führerschein. Die Ausländerbehörde wird seinen Fall prüfen und über seine Zukunft in Deutschland entscheiden. Die Festnahme unterstreicht die anhaltenden Bemühungen Nordrhein-Westfalens, gegen Schwarzarbeit und Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht vorzugehen.
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