15 December 2025, 08:23

Finanzamt NRW erklärt „Neujahrsfrieden“ – weniger Prüfungen bis Jahresende

Ein Weihnachtsbaum auf einer Straße mit Menschen drumherum, flankiert von zwei Fahnenmasten mit Fahnen und Gebäuden mit Lichtern im Hintergrund.

"Weihnachtsfrieden" bei der Finanzbehörde - Finanzamt NRW erklärt „Neujahrsfrieden“ – weniger Prüfungen bis Jahresende

"Neujahrsfrieden" im Finanzamt

"Neujahrsfrieden" im Finanzamt

"Neujahrsfrieden" im Finanzamt

  1. Dezember 2025

Das Finanzamt Nordrhein-Westfalens hat seinen jährlichen "Neujahrsfrieden" verkündet: Vom 17. bis 31. Dezember werden die meisten neuen Vollstreckungsmaßnahmen und Betriebsprüfungen ausgesetzt. Die Bürger sollen so in der Neujahrszeit von steuerlichen Belastungen verschont bleiben. Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) betonte, dass die Regelung dazu diene, den Menschen ungestörte Feiertage zu ermöglichen.

Während der Frist werden keine neuen Vollstreckungsverfahren eingeleitet und keine Prüfberichte verschickt. Steuerbescheide und Zahlungserinnerungen laufen jedoch wie gewohnt weiter. Nur in dringenden Fällen, in denen sofortiges Handeln unvermeidbar ist, greifen die Behörden ein.

Der "Neujahrsfrieden" gilt bis zum 31. Dezember. Betroffene erhalten seltener neue Vollstreckungsbescheide, während der reguläre Schriftverkehr mit dem Finanzamt weiterläuft. Ab dem neuen Jahr kehrt der übliche Ablauf zurück.

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