Fünf illegale Arbeiter beim Glasfaserausbau in Gladbeck entdeckt – Ermittlungen laufen
Oswin MosemannFünf illegale Arbeiter beim Glasfaserausbau in Gladbeck entdeckt – Ermittlungen laufen
Behörden in Gladbeck decken fünf illegal beschäftigte Arbeiter bei Glasfaser-Projekt auf
Bei einer Kontrolle am 22. Oktober 2025 haben die Behörden in Gladbeck fünf Männer entdeckt, die ohne gültige Papiere auf einer Baustelle für den Glasfaserausbau arbeiteten. Keiner der Männer verfügte über ein gültiges Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis für eine Beschäftigung in Deutschland. Gegen sie wurden nun strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet.
Die Zollbehörde Dortmund und das Ausländeramt Gladbeck führten die gemeinsame Überprüfung am Bau durch. Dabei stellten sie fest, dass es sich bei den Arbeitern um vier usbekische Staatsbürger und einen turkmenischen Staatsangehörigen handelte. Alle fünf konnten die für eine legale Beschäftigung erforderlichen Dokumente nicht vorweisen.
Einer der Usbeken war den deutschen Behörden bereits wegen eines früheren illegalen Aufenthalts bekannt. Nach deutschem Recht benötigen Staatsbürger aus Usbekistan und Turkmenistan vor einer Arbeitsaufnahme in Deutschland ein Visum oder eine Einreiseerlaubnis.
Gegen den Arbeitgeber, ein in Polen ansässiges Unternehmen, wird nun wegen möglicher Verstöße gegen Arbeitsvorschriften ermittelt. Geprüft wird, ob das Unternehmen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, das Mindestlohngesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die besonderen Arbeitsvorschriften der Fleischindustrie eingehalten hat. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 500.000 Euro. Unternehmen, die gegen Lohn- oder Entsenderegeln verstoßen, können zudem vorübergehend von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden.
Die fünf Beschuldigten wurden an das Ausländeramt überstellt, um ihr weiteres aufenthaltsrechtliches Verfahren zu klären.
Der Fall unterstreicht die anhaltend strengen Kontrollen bei der Durchsetzung von Arbeits- und Einwanderungsgesetzen in Deutschland. Die Ermittlungen zur Rolle des Arbeitgebers bei der Entsendung der Arbeiter laufen noch. Bei einer Verurteilung droht den Männern die Abschiebung, während das Unternehmen mit empfindlichen Strafen rechnen muss.






