19 March 2026, 18:11

Gericht ebnet Weg für Windpark trotz Protesten von Drachenfliegern

Luftaufnahme eines Windrades in einer grünen Wiese mit Bäumen, Häusern und Tieren in Irland.

Drachenflieger-Gleiter scheitern mit Eilantrag gegen neue Windräder - Gericht ebnet Weg für Windpark trotz Protesten von Drachenfliegern

Ein Drachen- und Gleitschirmflugverein in Nordrhein-Westfalen ist mit dem Versuch gescheitert, den Bau eines nahegelegenen Windparks zu stoppen. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies den Eilantrag des Vereins ab und urteilte, dass die Windkraftanlagen keine existenzielle Bedrohung für dessen Betrieb darstellen. Die Entscheidung ebnet den Weg für das Projekt in einer ausgewiesenen Windenergiezone.

Der Verein, der fast 800 Mitglieder zählt und jährlich rund 1.000 Starts verzeichnet, hatte argumentiert, der Windpark werde gefährliche Turbulenzen erzeugen und die Flugaktivitäten einschränken. Die Windräder würden sie zwingen, Flüge häufiger einzustellen, und damit einen der aktivsten Flugplätze der Region beeinträchtigen, so die Befürchtung.

Das Gericht sah jedoch keine Belege dafür, dass der Windpark erhebliche Sicherheitsrisiken mit sich bringt. Es verwies darauf, dass Flüge bereits bei Windgeschwindigkeiten über 30 km/h eingestellt werden – unabhängig von den Anlagen. Die Richter urteilten zudem, dass Flüge auch bei Windgeschwindigkeiten unter 20 km/h sicher möglich seien, selbst wenn der Windpark in Betrieb ist.

Im Verfahren bestätigte das Gericht, dass der Verein im Genehmigungsprozess ordnungsgemäß angehört worden war. Auch die Behauptung, die Turbinen würden unberechenbare Turbulenzen erzeugen, wies es zurück – die Risiken seien nicht belegt. Der geplante Windpark liegt in einem Gebiet, das im Regionalplan bereits als Windenergiezone ausgewiesen ist.

Wie viele Windräder gebaut werden sollen und welche konkreten Maßnahmen zur Risikominderung für Drachen- und Gleitschirmflieger vorgesehen sind, blieb unklar.

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Das Urteil ermöglicht den Bau des Windparks südöstlich von Meschede. Der Verein kann das Projekt mit weiteren Klagen auf Basis der gleichen Argumente nicht mehr blockieren. Die Entscheidung des Gerichts stützte sich auf bestehende Sicherheitsvorschriften und das Fehlen nachgewiesener Risiken durch die Anlagen.

Quelle