Gericht kippt Grundsteuer für Gartengrundstück – Finanzamt muss nachgeben
Anto SchülerGericht kippt Grundsteuer für Gartengrundstück – Finanzamt muss nachgeben
Hausbesitzer zahlen Grundsteuer – für das Bauland, der Garten ist: Gericht widerspricht Finanzamt
Teaser: Die Hausbesitzer leben auf einem Wohngrundstück am Rand einer Siedlung im Außenbereich. Es geht um ein angrenzendes Grundstück.
12. Dezember 2025, 13:47 Uhr
Ein Finanzgericht hat zugunsten von Hausbesitzern entschieden, die gegen ihre Grundsteuerbewertung für ein Gartengrundstück in Bönnigheim klagten. Streitpunkt war, ob das Land als baureif oder landwirtschaftlich genutzt einzustufen ist – was sich auf seinen steuerlichen Wert auswirkt. Das Urteil könnte nun ähnliche Fälle in der Region beeinflussen.
Der Konflikt begann, als das Finanzamt das 1.020 Quadratmeter große Grundstück als baureif einstuft und einen Bodenrichtwert von 90 Euro pro Quadratmeter ansetzte. Die Hausbesitzer argumentierten, dass das als Garten genutzte Land stattdessen mit 5,50 Euro pro Quadratmeter bewertet werden sollte – dem Satz für landwirtschaftliche Flächen mit gärtnerischer Nutzung.
Die Richter entschieden, dass das Grundstück der Hausbesitzer mit dem niedrigeren landwirtschaftlichen Satz besteuert werden muss. Dies könnte nun Überprüfungen ähnlicher Grundsteuerbescheide in der Region nach sich ziehen. Das Finanzamt wird künftig seine Vorgehensweise bei unbebauten Gartengrundstücken anpassen müssen.






