Gericht kippt Millionenstrafe gegen Telegram – doch der Streit um Hass im Netz geht weiter
Klothilde BergerGericht kippt Millionenstrafe gegen Telegram – doch der Streit um Hass im Netz geht weiter
Ein deutsches Gericht hat Geldstrafen in Höhe von insgesamt 5,1 Millionen Euro gegen Telegram FZ-LLC aufgehoben. Die Bußgelder waren ursprünglich wegen angeblicher Versäumnisse bei der Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet verhängt worden. Mit dem Urteil rückt nun ein anderes mit dem Messengerdienst verbundenes Unternehmen in den Fokus. Die Entscheidung fällt nach Vorwürfen des Bundesamts für Justiz (BfJ), wonach Telegram gegen das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verstoßen habe. Das Gericht stellte jedoch fest, dass zentrale Aspekte des Falls unklar blieben. Das Bonner Amtsgericht hob die Strafen auf, weil das BfJ nicht nachweisen konnte, dass Telegram FZ-LLC den Dienst zwischen Februar 2021 und Juni 2022 betrieben hatte. Stattdessen ging das Gericht davon aus, dass in diesem Zeitraum wahrscheinlich Telegram Messenger Inc. verantwortlich war. Kein anderes Unternehmen wurde als Betreiber der Plattform in dieser Zeit identifiziert. Das BfJ hatte die Strafen auf Grundlage des NetzDG verhängt und dabei fehlende Beschwerdeverfahren sowie das Fehlen eines autorisierten deutschen Vertreters bemängelt. Das Gesetz verlangt von Plattformen, illegale Inhalte zeitnah zu löschen und klare Meldewege bereitzustellen. Trotz des Urteils ist der Fall noch nicht rechtskräftig, sodass weitere rechtliche Schritte möglich bleiben. Die ursprünglichen Strafen zielten auf Telegram ab, dem vorgeworfen wurde, zu wenig gegen Hassrede und andere Verstöße unternommen zu haben. Die richterliche Entscheidung hing davon ab, welche Einheit den Dienst im fraglichen Zeitraum kontrollierte. Mangels eindeutiger Beweise wurden die Sanktionen gegen Telegram FZ-LLC fallen gelassen. Mit dem Urteil entfällt zwar die Strafe in Höhe von 5,1 Millionen Euro für Telegram FZ-LLC, doch die grundsätzliche Frage der Einhaltung des NetzDG bleibt ungeklärt. Sollten weitere Beweise auftauchen, könnte das BfJ weiterhin gegen Telegram Messenger Inc. vorgehen. Der Fall bleibt vorerst offen, während die juristischen Auseinandersetzungen andauern.






