Gericht stoppt BfV: AfD darf nicht als rechtsextrem eingestuft werden
Oswin MosemannAfD gewinnt Eilverfahren gegen Einstufung als rechtsextrem - Gericht stoppt BfV: AfD darf nicht als rechtsextrem eingestuft werden
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat einen Rückschlag in seinen Bemühungen erlitten, die Alternative für Deutschland (AfD) offiziell als gesicherte rechtsextreme Organisation einzustufen. Ein Gerichtsurteil vom 26. Februar 2026 blockierte den Schritt mit der Begründung, die Behörde müsse zunächst den Ausgang laufender Rechtsverfahren abwarten.
Die Entscheidung folgt auf eine Klage der AfD gegen den Einstufungsversuch des BfV.
Das Verwaltungsgericht Köln fällte am 26. Februar 2026 sein Urteil und untersagte dem BfV, die AfD als "gesicherten rechtsextremen Bestrebungszusammenhang" zu klassifizieren. Die Richter argumentierten, die vorgelegten Beweise reichten nicht aus, um zu belegen, dass Rechtsextremismus das Gesamtbild der Partei prägt. Folglich muss die Behörde nun das Ende des Hauptverfahrens abwarten, bevor sie eine endgültige Einstufung vornehmen kann.
Die AfD hatte zuvor Klage gegen die Bewertung des BfV eingereicht. Mit dem aktuellen Urteil bleibt die Partei vorerst ohne die umstrittene Einordnung, bis die weiteren rechtlichen Schritte abgeschlossen sind.
Die Entscheidung verzögert eine offizielle Extremismus-Einstufung der AfD, bis das Hauptverfahren zu einem Abschluss kommt. Bis dahin darf das BfV seine Klassifizierung nicht vorantreiben. Der Fall wird nun weiter durch die Instanzen gehen, bevor ein endgültiges Urteil gefällt wird.






