Gericht stoppt Fake-Profil von Jan Böhmermann – doch der Kampf gegen X geht weiter
Anto SchülerGericht stoppt Fake-Profil von Jan Böhmermann – doch der Kampf gegen X geht weiter
Ein deutsches Gericht hat X angewiesen, ein gefälschtes Konto zu löschen, das den Satiriker Jan Böhmermann nachahmt. Die Entscheidung folgt auf wiederholte Veröffentlichungen des Fake-Profils Jan Boehmermann (Parodie) ZDF Neo Royale, die gezielt darauf abzielten, bei rechtsextremen Nutzern Feindseligkeit gegen den Fernsehmoderator zu schüren. Böhmermanns Anwälte fordern nun weitere Schritte gegen die Plattform selbst.
Das Landgericht Köln erließ eine einstweilige Verfügung, die X untersagt, das gefälschte Profil zu verbreiten oder zu hosten. Das Konto hatte Böhmermanns echtes Foto genutzt und mehrfach täglich Beiträge gepostet – oft mit Botschaften, die darauf ausgelegt waren, rechtsextreme Nutzer zu provozieren. Die Anwälte des Komikers argumentieren, dass X von solcher Desinformation und Manipulation profitiere.
Böhmermanns Rechtsvertreter bereiten nun eine Klage auf finanzielle Transparenz gegen X vor. Sie behaupten, das Unternehmen habe durch mit dem Fake-Profil verbundene Inhalte über 100 Millionen Euro erwirtschaftet. Diese Schätzung basiert auf Analysen der Werbeeinnahmen, Reichweitendaten – darunter 500 Millionen Aufrufe – sowie internen X-Dokumenten, die im Januar 2026 im Rahmen laufender Gerichtsverfahren veröffentlicht wurden.
Die Kanzlei Jun, die Böhmermann vertritt, betont, es gehe darum, X zur Verantwortung zu ziehen, weil es schädliche Inhalte monetarisiert. Zwar kann die Plattform gegen die einstweilige Verfügung noch Berufung einlegen, doch das juristische Team ist entschlossen, gegen das zu kämpfen, was es als gewinnorientierten Umgang mit Falschinformationen bezeichnet.
Die Gerichtsentscheidung zwingt X, das Fake-Profil zu sperren, doch der größere Streit über die finanziellen Gewinne aus Desinformation bleibt ungelöst. Böhmermanns Anwälte haben angekündigt, weitere rechtliche Schritte einzuleiten und detaillierte Umsatzoffenlegungen zu fordern. X hat sich bisher öffentlich weder zu den Vorwürfen noch zur Klagedrohung geäußert.






