Gericht stoppt religiös begründetes Homeschooling einer Familie in NRW
Hellmuth OrtmannEltern bestehen auf Homeschooling: Verwaltungsgericht wirft Klage gegen Schulpflicht ab - Gericht stoppt religiös begründetes Homeschooling einer Familie in NRW
Eine Familie in Nordrhein-Westfalen hat ihren juristischen Kampf um das Recht verloren, ihre Kinder aus religiösen Gründen zu Hause zu unterrichten. Das Verwaltungsgericht Münster wies ihre Klage gegen die Schulanmeldungsbescheide ab und urteilte, dass die Registrierung in einem Homeschooling-Netzwerk den gesetzlichen Anforderungen nicht genüge.
Im Mittelpunkt des Falls stand Homeschool Global, eine christliche Organisation, die Familien unterstützt, die ihre Kinder außerhalb des traditionellen Schulsystems unterrichten.
Die Eltern hatten argumentiert, dass die Bildung und Erziehung ihrer Kinder durch das Homeschoolers Network ausreichend gewährleistet sei. Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass der Verband rechtlich nicht als Schule anerkannt werden könne. Im Gegensatz zu staatlich zugelassenen Einrichtungen biete er keinen regelmäßigen, strukturierten Unterricht an.
Die Richter betonten, dass die Schulpflicht auch dann bestehe, wenn Eltern religiöse oder weltanschauliche Gründe geltend machten. Eine Mitgliedschaft in einer Homeschooling-Gruppe reiche nicht aus, um die gesetzliche Anmeldepflicht zu erfüllen. Das Urteil unterstrich, dass alternative Bildungsmethoden die staatliche Verpflichtung, Kinder an einer anerkannten Schule anzumelden, nicht aufheben.
Die Entscheidung bestätigt, dass sich Familien unabhängig von ihren bildungspolitischen Vorlieben an die allgemeine Schulpflicht halten müssen. Durch das Urteil müssen die betroffenen Kinder nun an einer staatlich anerkannten Schule angemeldet werden. Der Fall schafft einen Präzedenzfall für ähnliche Streitigkeiten rund um Homeschooling-Netzwerke in Deutschland.






