10 February 2026, 16:28

Gericht verpflichtet Meta zu 30 Millionen Euro an die Telekom für Netznutzung

Ein Münzfernsprecher steht an der Straße neben einer Bushaltestelle, daneben parkt ein Fahrrad; im Hintergrund sind Bäume, Fahrzeuge auf der Straße, eine Brücke und ein klarer blauer Himmel zu sehen.

Urteil: Meta muss Telekom 30 Millionen Euro zahlen - Gericht verpflichtet Meta zu 30 Millionen Euro an die Telekom für Netznutzung

Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass Meta an die Deutsche Telekom fast 30 Millionen Euro für Netznutzungsgebühren zahlen muss. Das Urteil folgt auf einen langjährigen Rechtsstreit darüber, wer die Kosten für den Transport des Datenverkehrs tragen soll. Der Fall ist Teil einer europäischen Initiative, die darauf abzielt, dass Technologiekonzerne sich stärker an den Infrastrukturkosten der Telekommunikationsanbieter beteiligen.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Der Konflikt begann, als Meta 2021 die Zahlungen an die Deutsche Telekom einstellte. Das Unternehmen argumentierte, es gebe weder einen formellen Vertrag noch eine rechtliche Verpflichtung, da der Telekommunikationsanbieter ohnehin bereits seine eigenen Kunden bediene. Die Deutsche Telekom konterte mit der Forderung nach Entschädigung für die Abwicklung des Datenverkehrs von Meta über ihre Tochtergesellschaft Edge Network.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf gab der Deutschen Telekom recht und urteilte, dass der Telekommunikationsanbieter Anspruch auf Vergütung für den Transport von Metas Daten habe. Zudem verlängerte es den Abrechnungszeitraum, wodurch sich die Gesamtsumme erhöhte. Die Richter wiesen Metas Argument zurück, die Deutsche Telekom besitze eine marktbeherrschende Stellung – obwohl sich beide Seiten gegenseitig vorgeworfen hatten, ihre jeweilige Machtposition auszunutzen.

Meta hatte zuvor für die Datenübertragung gezahlt, stellte die Zahlungen jedoch ein, was schließlich zum Rechtsstreit führte. Das Gericht merkte an, dass Metas Tochterunternehmen stattdessen auf konkurrierende Netze hätte ausweichen können, anstatt sich auf die Deutsche Telekom zu verlassen. Unterdessen betonen US-Technologiekonzerne, dass ihre Dienste die Nachfrage nach Internetverträgen steigerten und damit indirekt den Telekommunikationsanbietern zugutekämen.

Das Urteil setzt einen Präzedenzfall und unterstreicht, dass Netzbetreiber von Technologieunternehmen Gebühren für den Datenverkehr verlangen können. Der Fall steht im Zusammenhang mit der sogenannten 'Fair-Share'-Debatte, in der europäische Telekommunikationsanbieter finanzielle Beiträge von US-Giganten für Infrastrukturkosten fordern.

Die Entscheidung des Gerichts bestätigt das Recht der Deutschen Telekom auf Entschädigung für die Netznutzung. Meta muss nun rund 30 Millionen Euro zahlen und legt damit einen Teil des anhaltenden Streits bei. Das Ergebnis könnte künftige Verhandlungen zwischen Telekommunikationsanbietern und Technologieunternehmen in ganz Europa beeinflussen.