Gericht verweigert konfessionslosem Schüler Zugang zum Religionsunterricht
Klothilde BergerGericht verweigert konfessionslosem Schüler Zugang zum Religionsunterricht
Ein konfessionsloser Schüler aus Neuss hat einen Rechtsstreit um das Recht auf Teilnahme am Religionsunterricht verloren. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied, dass Schüler ohne religiöse Bindung keinen Anspruch auf Zugang zum evangelischen oder katholischen Religionsunterricht haben. Das Urteil bestätigt, dass eine solche Teilnahme in Nordrhein-Westfalen (NRW) weiterhin im Ermessen der Lehrkräfte liegt.
Im konkreten Fall hatte der Schüler seit der fünften Klasse zwischen Philosophie und katholischem Religionsunterricht gewechselt. Für die zehnte Klasse bewarb er sich um die Teilnahme am evangelischen Religionsunterricht, wurde jedoch abgelehnt. Das Gericht betonte, dass der Religionsunterricht in erster Linie für Schüler des jeweiligen Glaubens bestimmt sei.
Laut geltendem Recht in NRW gab es in den letzten fünf Jahren keine größeren Änderungen hinsichtlich des Zugangs für konfessionslose Schüler. Seit 2018 ermöglicht ein Kooperationsmodell katholischen und evangelischen Schülern, bei geringen Teilnehmerzahlen gemeinsame Kurse zu besuchen. Für konfessionslose Schüler bleiben die Regelungen jedoch unklar – die Entscheidungen liegen weiterhin bei den einzelnen Lehrkräften im Rahmen der bestehenden Vorschriften.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster ist möglich, sodass eine weitere juristische Prüfung nicht ausgeschlossen ist.
Die Entscheidung unterstreicht, dass der Religionsunterricht in NRW nicht automatisch für Schüler außerhalb der jeweiligen Konfession offensteht. Schulen und Lehrkräfte behalten die Entscheidungshoheit über die Teilnahme konfessionsloser Schüler. Der Fall zeigt zudem die anhaltende Unsicherheit auf, wie solche Anträge unter den aktuellen Regelungen gehandhabt werden.






