09 January 2026, 08:25

Hürth reformiert Hundesteuer: Neue Regeln ab 2026 mit Entlastung für Assistenzhunde

Ein hell cremefarbener Hund liegt auf einem Teppich, angekettet und mit einem Geschirr.

Hürth reformiert Hundesteuer: Neue Regeln ab 2026 mit Entlastung für Assistenzhunde

Der Stadtrat von Hürth hat eine neue Hundesteuersatzung verabschiedet – die erste größere Überarbeitung seit dem Jahr 2000. Die am 25. November 2025 beschlossenen Änderungen, die aktuelle nachrichten betreffen, treten zum 1. Januar 2026 in Kraft. Sie umfassen angepasste Gebühren, präzisere Definitionen und Befreiungen für Assistenzhunde.

Die aktualisierte Satzung angleicht die Hundesteuersätze in Hürth an den Durchschnitt im Rhein-Erft-Kreis. Zwar bleiben die Gebühren unter den höchsten Sätze vergleichbarer Städte, sie entsprechen nun aber den nachrichten aktuell Standards. So führte etwa Mechernich am selben Tag vergleichbare Tarife ein: 89 Euro für den ersten Hund, 135 Euro für zwei Hunde, 158 Euro für drei oder mehr sowie 825 Euro für als gefährlich eingestufte Rassen.

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Der Rat präzisierte zudem die Regelungen für gefährliche Hunde und erweiterte die Definitionen im Einklang mit dem Hundegesetz Nordrhein-Westfalens. Die Steuern für diese Tiere bleiben zwar höher, die Sätze für den zweiten und dritten gefährlichen Hund wurden jedoch leicht angepasst, um eine einheitlichere Gestaltung zu erreichen. Eine neue Definition des gemeinsamen Haushalts soll Schlupflöcher schließen, die es einigen Haltern bisher ermöglichten, Gebühren für mehrere Tiere zu umgehen. Eine wichtige Neuerung ist die Befreiung zertifizierter Assistenzhunde. Diese speziell ausgebildeten Tiere, die Menschen mit Behinderungen oder Erkrankungen unterstützen, sind künftig von der Steuer befreit. Die bisherige Regelung aus dem Jahr 2000 wurde vollständig überarbeitet, um Sprache und Struktur zu modernisieren.

Die überarbeitete Satzung bringt das Hundesteuersystem in Hürth auf den aktuellen regionalen Stand. Halter gefährlicher Rassen zahlen weiterhin mehr, während Assistenzhunde nun offiziell von der Abgabe ausgenommen sind. Die Änderungen treten zum 1. Januar 2026 in Kraft, nachdem der Stadtrat sie im vergangenen November beschlossen hatte.