23 December 2025, 14:35

Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG weist Klagen ab

Eine Gruppe von Menschen, die draußen stehen, einige halten Schirme, mit einer Fahne an einem Mast, zwei Autos, einem Gebäude mit Fenstern, einem Turmkran, einer Straßenlaterne und einer Barrikade im Hintergrund.

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Ein deutsches Gericht hat Klagen gegen die Räumung von Klimaschutzaktivisten aus Lützerath abgewiesen, einem Dorf am Rand des Braunkohletagebaus Garzweiler II. Das Urteil bestätigt, dass die Demonstranten kein Recht hatten, auf dem Gelände zu protestieren, das sich im Besitz des Energiekonzerns RWE befindet. Die Entscheidung folgt auf monatelange Auseinandersetzungen zwischen Aktivisten und der Polizei während der Räumungen zu Beginn dieses Jahres.

Lützerath war zu einem Symbol des Widerstands gegen den Braunkohleabbau geworden, nachdem Aktivisten das Gebiet besetzt hatten, um gegen die Förderung fossiler Brennstoffe zu protestieren. Anfang 2023 begannen die Behörden mit der Räumung des Geländes, was zu Konflikten mit Demonstranten führte, die sich weigerten, den Ort zu verlassen.

Das Verwaltungsgericht Münster in Nordrhein-Westfalen urteilte, dass das Versammlungsrecht der Aktivisten nicht verletzt worden sei. Die Richter stellten fest, dass Protestierende zwar ihr Demonstrationsrecht ausüben dürften, jedoch nicht auf dem Privatgrund von RWE. Das Gericht verwies zudem darauf, dass in der Nähe alternative Protestflächen zur Verfügung gestellt worden seien.

RWE hatte das Gelände des Tagebaus Garzweiler II deutlich als nicht zugänglich gekennzeichnet, und die Behörden hatten Versammlungen dort verboten. Die Kläger argumentierten, ihr verfassungsmäßig garantiertes Versammlungsrecht werde eingeschränkt, doch das Gericht kam zu dem Schluss, dass ihnen ein berechtigtes rechtliches Interesse fehle. Sämtliche Klagen gegen die Räumung und das Betretungsverbot wurden als unzulässig abgewiesen.

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Mit dem Urteil ist es Aktivisten nun rechtlich untersagt, auf dem RWE-Gelände in Lützerath zu protestieren. Die Entscheidung des Gerichts unterstreicht, dass Demonstrationen nur an den dafür vorgesehenen Orten stattfinden dürfen. Die Räumung bleibt damit bestehen, und der Abbau im Tagebau Garzweiler II wird wie geplant fortgesetzt.