Kultur in Viersen Förderung für kulturelle Vereine
Viersen passt Förderrichtlinien für lokale Kulturvereine an – Änderungen ab 1. Januar 2026
Die Stadt Viersen hat ihre Förderbedingungen für örtliche Kulturgruppen überarbeitet. Die neuen Regelungen treten zum 1. Januar 2026 in Kraft. Im Entwurf des Haushaltsplans für das kommende Jahr sind knapp 10.000 Euro für die Unterstützung von 36 aktiven Vereinen vorgesehen – von Chören und Theatergruppen über Tanzensembles bis hin zu musikalischen Formationen. Diese Organisationen treten regelmäßig auf, proben und präsentieren ihre Arbeit bei öffentlichen Veranstaltungen in der Region.
Die überarbeiteten Richtlinien vereinfachen das Antragsverfahren für jährliche Zuschüsse. Kulturvereine können künftig formlos einen Antrag stellen, müssen jedoch einen jährlichen Bericht über ihre öffentlichen Aktivitäten vorlegen. Damit entfällt der bisher erforderliche bürokratische Aufwand.
Zusätzlich gibt es Sonderzuschüsse für einmalige Projekte. Gruppen können zusätzliche Mittel beantragen, wenn ihr Vorhaben über das reguläre Programm hinausgeht und ein breiteres Publikum anspricht. Anträge für diese Förderung müssen über ein Online-Formular eingereicht werden, das ab Januar 2026 auf der Website der Stadt verfügbar sein wird. Sämtliche Informationen zu den Fördermitteln – einschließlich der vollständigen Richtlinien und Antragsformulare – stehen zum Download unter https://www.viersen.de/kulturschaffende-vereine bereit. Noch ist nicht bekannt, welche Vereine 2026 eine Förderung beantragen werden und wie die 10.000 Euro verteilt werden.
Ziel der aktualisierten Regelungen ist es, den Zugang zu Fördergeldern für den Viersener Kulturbereich zu erleichtern. Die Vereine müssen ihre Aktivitäten künftig jährlich dokumentieren, um Anspruch auf Zuschüsse zu haben. Die Änderungen sind Teil der fortlaufenden Unterstützung der Stadt für die lokale Kunst- und Kulturszene im Rahmen des jährlichen Haushalts.






