Lünen schließt Stadtverwaltung über die Neujahrsfeiertage – was bleibt offen?
Hellmuth OrtmannLünen schließt Stadtverwaltung über die Neujahrsfeiertage – was bleibt offen?
Stadtverwaltung über die Neujahrsfeiertage geschlossen – regulärer Betrieb ab 5. Januar
Die Stadtverwaltung Lünen gibt bekannt, dass das Rathaus und alle weiteren kommunalen Einrichtungen am 29. und 30. Dezember sowie am 2. Januar geschlossen bleiben. In dieser Zeit stehen die üblichen Dienstleistungen nicht zur Verfügung. Das Standesamt bietet jedoch einen Notdienst für Sterbefälle an.
Veröffentlichungsdatum: 12. Dezember 2025, 05:00 Uhr MEZ
Schlagwörter: Politik, Allgemeine Nachrichten
Die Stadtverwaltung Lünen stellt ihren Betrieb an mehreren Tagen über die Feiertage ein. Von der Schließung betroffen sind wichtige kommunale Dienstleistungen, darunter das Standesamt und die städtischen Bibliotheken. Für dringende Angelegenheiten bleiben jedoch Notfallregelungen bestehen.
Die Hauptgebäude der Stadt bleiben am 29. und 30. Dezember sowie am 2. Januar geschlossen. In dieser Zeit nimmt das Standesamt ausschließlich Sterbefälle im Rahmen eines Notdienstes entgegen. Andere Routinedienstleistungen entfallen vorerst.
Bürgerinnen und Bürger, die nicht dringende Angelegenheiten bei der Stadtverwaltung klären müssen, werden gebeten, bis zur Wiedereröffnung der Ämter zu warten. Das Standesamt nimmt seinen regulären Betrieb nach den Feiertagen wieder auf, während Bibliotheken und Archive bis Mitte Januar schrittweise zu ihren gewohnten Öffnungszeiten zurückkehren. Die Notrufnummern für Polizei und medizinische Hilfe bleiben während des gesamten Zeitraums erreichbar.






