26 March 2026, 20:10

Luxusauto in Witten beschlagnahmt: 109 Dezibel übertreffen Lärmgrenzwert massiv

Schwarzer Mercedes-Benz ML 350 CDI BlueEfficiency auf einem Parkplatz mit Gebäuden, Masten, Bäumen und einem klaren blauen Himmel.

Luxusauto in Witten beschlagnahmt: 109 Dezibel übertreffen Lärmgrenzwert massiv

Luxusauto in Witten beschlagnahmt: Motorlärm mit 109 Dezibel überschreitet Grenzwert um 27 dB

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In Witten wurde ein Hochleistungsfahrzeug beschlagnahmt, nachdem der Motorlärm extreme Werte erreicht hatte. Das illegal in der Holbeinstraße abgestellte Auto produzierte 109 Dezibel – weit über dem gesetzlichen Grenzwert von 82 dB. Die Behörden leiteten ein Verfahren gegen den Halter wegen des Verdachts auf Manipulation der Motorsteuerungssoftware ein.

Auslöser war eine Polizeikontrolle, bei der die Beamten den übermäßigen Lärm des stehenden Fahrzeugs in einer absoluten Halteverbotszone registrierten. Messungen bestätigten den Wert von 109 Dezibel, was den zulässigen Höchstwert um 27 dB überstieg. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Motorsteuerung durch optimierte Software verändert wurde, um den Sound künstlich zu verstärken.

Der Besitzer argumentierte, der Lärm sei auf den serienmäßigen Biturbo-Motor zurückzuführen, wie er in vielen Hochleistungsmodellen verbaut ist. Die Behörden stellten jedoch fest, dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs aufgrund der mutmaßlichen Veränderungen ungültig war. In der Folge wurde das Auto abgeschleppt, dem Halter drohen nun ordnungsrechtliche Konsequenzen.

Die aktuellen Lärmschutzvorschriften in Deutschland basieren auf bestehenden Regelwerken wie der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), die in Wohngebieten tagsüber 55 dB und nachts 40 dB vorsieht. Die Polizei setzt diese Vorgaben mithilfe von Nahfeldmessungen durch, wobei eine Toleranz von 5 dB eingeräumt wird. Kritiker wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) monieren jedoch Lücken in der bundesweiten Umsetzung und verweisen auf jährliche gesundheitliche Folgekosten in Höhe von 5,1 Milliarden Euro durch Straßenlärm. Gleichzeitig erlauben neue EU-Vorgaben, die 2026 in Kraft treten, optionale künstliche Geräusche für Elektrofahrzeuge – diese müssen jedoch manuell aktiviert werden und gehen über das verpflichtende AVAS-System (Acoustic Vehicle Alerting System) hinaus, das bis 20 km/h greift.

Zuständig für Fahrzeugzulassungen und Lärmverstöße bleiben lokale Umweltbehörden und die Polizei. Doch fehlende einheitliche und strengere Standards führen zu einer uneinheitlichen Durchsetzung in den Bundesländern.

Das beschlagnahmte Fahrzeug bleibt vorerst stillgelegt, bis die Vorwürfe der Software-Manipulation geklärt sind. Der Halter muss die beanstandeten Veränderungen rückgängig machen, bevor eine erneute Zulassung möglich ist. Der Fall reiht sich ein in die anhaltende Debatte über verschärfte Lärmgrenzen für getunte Hochleistungsfahrzeuge in Deutschland.

Quelle