05 May 2026, 18:37

Mann ersticht Ehefrau 32-mal – behauptet Notwehr nach Streit um Reisepläne

Balkendiagramm, das die Homicid-Offending-Rates nach Alter des Täters und Waffentyp von 1976 bis 2004 zeigt, mit begleitendem erklärendem Text.

Aussage im Mordprozess: Angeklagter berichtet von Angriff - Mann ersticht Ehefrau 32-mal – behauptet Notwehr nach Streit um Reisepläne

Ein Mann, der wegen des Mordes an seiner Ehefrau vor Gericht steht, behauptet, in Notwehr gehandelt zu haben, nachdem sie ihn zuerst angegriffen habe. Der Angeklagte, der schwere Bauchverletzungen erlitt, gestand, seine Frau 32-mal mit einem Küchenmesser erstochen zu haben. Die Polizei wurde nach dem gewaltsamen Vorfall vom Mann selbst zum Tatort gerufen.

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Das Paar hatte sich vor der tödlichen Auseinandersetzung gestritten. Der Streit drehte sich um eine geplante Reise in die Niederlande, die schließlich in Gewalt eskalierte. Die Staatsanwaltschaft argumentiert, der Mann habe es nicht ertragen, dass seine Frau den Kontakt zu ihrer Familie und ihren Freunden aufrechterhielt.

Der Angeklagte erklärte den Ermittlern, seine Frau habe den Angriff begonnen. Er räumte ein, sie erstochen zu haben, bestand jedoch darauf, sich nur verteidigt zu haben. Seine eigene Verletzung – eine tiefe Bauchwunde – wurde von den Behörden zunächst als Suizidversuch eingestuft.

Das Opfer erlitt 32 Stichwunden im Oberkörper. Nach dem Angriff alarmierte der Mann die Rettungskräfte. Die Polizei fand ihn mit schweren Verletzungen vor, während seine Frau bereits tot am Tatort lag.

Im Prozess werden die widersprüchlichen Schilderungen der Ereignisse jener Nacht untersucht. Die Staatsanwaltschaft vertritt die Auffassung, die Tat sei vorsätzlich begangen worden, ausgelöst durch die Weigerung des Mannes, die Selbstständigkeit seiner Frau zu akzeptieren. Nun muss das Gericht klären, ob die Notwehrbehauptung des Angeklagten Bestand hat.

Quelle