Millionen-Topf für die Sanierung von Sportstätten
Millionen-Förderprogramm für die Sanierung von Sportanlagen
Teaser: Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ unterstützt Vorhaben von Städten und Gemeinden für Sportanlagen mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung. Für den Förderzeitraum 2025/2026 stehen Bundesmittel in Höhe von 333 Millionen Euro bereit.
19. Dezember 2024
Schlagwörter: Finanzen, Wirtschaft, Sport
Artikel: Deutsche Städte und Gemeinden können ab sofort Bundesfördergelder für die Modernisierung ihrer Sportstätten beantragen. Das mit 333 Millionen Euro ausgestattete Programm für die Jahre 2025/2026 zielt darauf ab, Turnhallen, Schwimmbäder und Sportplätze im ganzen Land zu sanieren. Die Kommunen haben bis zum 15. Januar 2026 Zeit, ihre Projektunterlagen digital beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einzureichen.
Die Mittel stammen aus dem Infrastruktur- und Klimaneutralitätsfonds und fließen in die Sanierung von Sportanlagen mit regionaler oder überregionaler Bedeutung – etwa Schulsporthallen, Innen- und Außenbecken, Sportplätze sowie Umkleidekabinen. Die Kommunen müssen einen Eigenanteil tragen, doch der Bund kann bis zu 75 Prozent der Kosten übernehmen, sofern die Stadt eine finanzielle Notlage nachweist.
In Marl haben bereits mehrere Vereine konkrete Pläne vorgelegt. Zu den vorab geprüften Projekten zählen die Modernisierung der Sportanlage der Willy-Brandt-Schule, ein neuer Kunstrasen für den FC Marl sowie die Sanierung der Beckenköpfe im Guido-Heiland-Bad. Weitere Standorte in der Prüfung sind das Bürgerbad Hüls, die Sportanlage Loekamp und ein Schulungsraum für die DLRG-Ortsgruppe. Alle genehmigten Vorhaben müssen bis Ende 2031 abgeschlossen sein. Das Bundesprogramm richtet sich gezielt an Einrichtungen, die über das unmittelbare Einzugsgebiet hinaus genutzt werden und so eine breitere Zugangsmöglichkeit zu verbesserten Sportinfrastrukturen schaffen.
Die aktuelle Förderrunde bietet Städten und Gemeinden die Chance, veraltete Sportanlagen auf den neuesten Stand zu bringen. Erfolgreiche Antragsteller erhalten in den kommenden fünf Jahren finanzielle Unterstützung für ihre Sanierungsprojekte. Die Frist für die Einreichung endet am 15. Januar 2026 – insgesamt stehen 333 Millionen Euro für den aktuellen Förderzeitraum zur Verfügung.






