Neue Biosicherheitsregeln: Landwirte müssen im Januar 2026 schnell handeln
Klothilde BergerNeue Biosicherheitsregeln: Landwirte müssen im Januar 2026 schnell handeln
Deutsche Viehhalter stehen zu Beginn des Jahres 2026 vor neuen Biosicherheitsvorschriften und Meldefristen. Rinder- und Schweineproduzenten müssen nun individuelle Risikobewertungen für ihre Betriebe vornehmen. Gleichzeitig läuft die jährliche Datenerfassung für zentrale Register an – mit strengen Abgabeterminen.
Ab dem 1. Januar 2026 verschärft das QS-Qualitätssicherungssystem die Biosicherheitsauflagen. Landwirte sind verpflichtet, die Risiken in ihren eigenen Stallungen zu bewerten und Bestandsmeldungen an den Tierseuchenfonds zu übermitteln. Die Fristen für diese Meldungen variieren je nach Bundesland, wobei regionale Unterschiede noch nicht vollständig geklärt sind.
Für Schweinehalter kommen in diesem Januar zusätzliche Pflichten hinzu: Zwischen dem 1. und 14. Januar müssen sie die Produktionsarten und Tierbestände für die zweite Jahreshälfte 2025 über HI-Tier in der Antibiotika-Datenbank (TAM) angeben. Bei Versäumnis der Frist bis zum 15. Januar drohen Kürzungen bei den Fördergeldern. Seit 2023 umfasst die TAM-Meldung sowohl Mastschweine als auch Sauen mit Saugferkeln. Ab 2026 wechselt die TAM-Berichterstattung auf einen jährlichen Turnus – die Daten sind dann jeweils bis zum 14. Januar einzureichen. Gleichzeitig müssen Teilnehmer des Programms Initiative Tierwohl (ITW) ihre jährlichen Kontrollen von Stallklima und Tränkwasser durchführen, um die Vorgaben einzuhalten.
Die Änderungen erfordern von den Landwirten schnelles Handeln, um mehrere Fristen einzuhalten. Risikobewertungen, Bestandsmeldungen und TAM-Eintragungen sind nun entscheidend, um Fördermittel und Programmteilnahmen nicht zu gefährden. Die Umstellung auf eine jährliche TAM-Berichterstattung soll künftig den bürokratischen Aufwand verringern.






