09 January 2026, 00:25

Neue ElektroG4-Regeln: Strengere Pflichten für Händler und Verbraucher ab 2026

Ein Raum mit einem Tisch, auf dem ein Laptop, ein Lautsprecher, ein Monitor, eine Tastatur, ein Ball, eine Maus, ein Scanner und Papiere stehen, und einem weiteren Tisch mit Elektronikgeräten im Hintergrund, mit Charts und Postern an der Wand dahinter.

Neue ElektroG4-Regeln: Strengere Pflichten für Händler und Verbraucher ab 2026

Neufassung des Elektrogerätegesetzes: Neue Pflichten für Händler und Entsorger seit Januar 2026

Seit dem 1. Januar 2026 gelten in Deutschland verschärfte Regelungen im Rahmen des novellierten Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG4), die den Handel und die Abfallwirtschaft vor neue Herausforderungen stellen. Ziel der Änderungen ist es, die Rücknahme alter Batterien zu verbessern und Brandrisiken durch Batterien zu verringern. Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (awm) haben bereits erste Anpassungen vorgenommen.

Nach dem überarbeiteten Gesetz sind Händler nun verpflichtet, Elektrogeräte, E-Zigaretten und Batterien unter bestimmten Bedingungen zurückzunehmen. Bei E-Zigaretten und Tabakerhitzern müssen alle Verkäufer – selbst solche, die diese Produkte nicht mehr im Sortiment führen – bis zum 30. Juni 2026 eine kostenlose Rückgabemöglichkeit anbieten. Auch Rollstuhlbatterien, die als Medizinprodukt-Batterien eingestuft werden, müssen von berechtigten Händlern separat entgegengenommen werden.

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An allen Annahmestellen ist nun eine standardisierte Beschilderung mit dem neuen Symbol „Rücknahme von Elektrogeräten“ Pflicht. Händler, die Batterien für Leicht-Elektrofahrzeuge verkaufen, müssen gebrauchte Exemplare kostenlos zurücknehmen – selbst ohne Neukauf. In Münster hat die awm bis Mitte Februar sämtliche E-Container für Kleinelektrogeräte aus dem öffentlichen Raum entfernt. Bürger müssen defekte Geräte künftig direkt an den Recyclinghöfen oder bei teilnehmenden Geschäften abgeben. Dort werden Kleingeräte nun an speziellen Tischen entgegengenommen, um Batteriebrände während des Transports zu vermeiden. Zudem können bis zu drei Batterien für Leicht-Elektrofahrzeuge gebührenfrei abgegeben werden. Bei Fragen steht der awm-Kundenservice unter +49 251 6052-53 zur Verfügung.

Die Novelle des ElektroG4 verschärft die Rücknahmepflichten für den Handel und verändert die Sammlung von Elektrokleingeräten. Münsters Abschaffung der E-Container und die neuen Recyclingverfahren spiegeln den Fokus des Gesetzes auf mehr Sicherheit und eine verbesserte Entsorgung wider. Bürger und Unternehmen müssen sich nun an die aktualisierten Vorgaben für die Rückgabe alter Geräte und Batterien halten.