17 March 2026, 20:09

Neue Runde im Rechtsstreit um Kölner Volksbühne und Wohnungsbau

Zwei Männer in einem Gerichtssaal mit Kopfhörern, einer in einem blauen Hemd links und einer mit Brille in der Mitte, vor einer hölzernen Wand sitzend.

Nachbarschaftsstreit mit der Kölner Volksbühne geht in die nächste Runde - Neue Runde im Rechtsstreit um Kölner Volksbühne und Wohnungsbau

Jahrelanger Streit um Kölner Volksbühne: Höheres Verwaltungsgericht muss erneut entscheiden

Ein seit Langem schwelender Konflikt zwischen der Kölner Volksbühne und einem Anwohner hat eine weitere juristische Wendung genommen. Der Fall, bei dem es um eine Baugenehmigung für den Umbau eines Teils einer ehemaligen Druckerei in eine Wohnung geht, wurde vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zur erneuten Verhandlung an das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster zurückverwiesen.

Der Streit begann, als der Verein Freie Volksbühne gegen eine erteilte Baugenehmigung für den Wohnungsumbau in der Nähe des Theaters klagte. Die Theaterbetreiber argumentierten, ihr Spielbetrieb sei durch bestehende Rechte geschützt – zudem würde der Lärm der Aufführungen künftige Bewohner stören.

Im Juni 2024 hatte das Münsteraner Gericht zunächst zugunsten des Theaters entschieden und die Genehmigung gekippt. Die Richter begündeten dies damit, dass die Lärmbelastung die gesetzlichen Grenzwerte überschreite und der Umbau daher nicht genehmigungsfähig sei. Das Bundesverwaltungsgericht urteilte später jedoch, das Oberverwaltungsgericht habe sich zu stark auf die Lärmwerte konzentriert, ohne andere relevante Aspekte ausreichend zu prüfen.

Da die Leipziger Richter keine abschließende Entscheidung treffen konnten, verwiesen sie den Fall zurück nach Münster. Das Gericht wurde angewiesen, die Sachlage umfassender zu bewerten, bevor es zu einem Urteil kommt. Öffentlich bekannt sind weder Details zur aktuellen Nutzung des Grundstücks noch Auswirkungen des Streits auf das Verhältnis zwischen Theater und Anwohnern.

Der Fall wird nun in Münster erneut geprüft. In einer neuen Verhandlung muss entschieden werden, ob der Wohnungsumbau genehmigt werden kann. Ausschlaggebend wird dabei eine breitere Abwägung aller Fakten sein – nicht allein die Lärmmessungen. Bis dahin bleibt die Zukunft des ehemaligen Druckereigeländes ungewiss.

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