Niederlage für Polizeigewerkschaft: Gericht blockt Klage gegen Urlaubsaufsicht
Hellmuth OrtmannPolizeigewerkschafts-Beschwerde abgelehnt - Niederlage für Polizeigewerkschaft: Gericht blockt Klage gegen Urlaubsaufsicht
Gericht weist Klage der Polizeigewerkschaft ab
Das Verfassungsgericht von Nordrhein-Westfalen hat eine Klage der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) gegen ein neues Gesetz abgewiesen. Das Gesetz schafft eine unabhängige Urlaubsaufsichtsbehörde, doch die Gewerkschaft argumentierte, diese erhalte zu weitreichende Befugnisse. Das Gericht entschied, dass die Gewerkschaft von vornherein kein Klagerecht in dieser Sache besitze.
Der Streit begann im März 2025, als der Landtag von NRW das Gesetz zur Einrichtung eines unabhängigen Urlaubsbeauftragten verabschiedete. Die DPolG wandte sich insbesondere gegen Regelungen, die es dem Beauftragten ermöglichen, Ermittlungen gegen Beamte selbst dann durchzuführen, wenn urlaubsrechtliche Verfahren bereits abgeschlossen sind oder noch laufen.
Mit der Abweisung der Klage kann die unabhängige Urlaubsaufsichtsbehörde nun wie geplant ihre Arbeit aufnehmen. Der Beauftragte behält die Kompetenz, Ermittlungen gegen Polizeibeamte parallel zu oder nach Abschluss von urlaubsrechtlichen Verfahren zu führen. Damit ist der Rechtsweg der DPolG in dieser Angelegenheit endgültig erschöpft.






