02 January 2026, 00:18

NRW erlaubt KI-Training mit persönlichen Daten – auch von Opfern und Zeugen

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NRW erlaubt KI-Training mit persönlichen Daten – auch von Opfern und Zeugen

Nordrhein-Westfalen aktualisiert Polizeigesetz: Persönliche Daten dürfen für KI-Überwachung genutzt werden

Nordrhein-Westfalen hat sein Polizeirecht geändert, um die Nutzung persönlicher Daten für die Schulung von KI-gestützten Überwachungssystemen zu ermöglichen. Die Neuregelung erlaubt Behörden, Namen, Fotos und andere Angaben von Tätern, Verdächtigen, Opfern und Zeugen zu verwenden. Damit folgt das Land einem wachsenden Trend in Deutschland, wo immer mehr Bundesländer ähnliche Maßnahmen einführen.

Die Änderung in Nordrhein-Westfalen stellt einen bedeutenden Wandel dar, wie die Polizei mit persönlichen Informationen umgeht. Daten aus Ermittlungsverfahren – darunter Gesichtsbilder und echte Namen – sollen künftig dazu dienen, KI-Tools für die Überwachung zu trainieren. Das Gesetz beschränkt die Nutzung nicht auf verurteilte Straftäter, sondern bezieht auch Zeugen und Opfer mit ein.

Auch andere Bundesländer ziehen nach. Hamburg, Baden-Württemberg und Sachsen haben bereits damit begonnen, KI-basierte Überwachungssysteme einzuführen. In Berlin soll nächste Woche eine eigene Novelle des Polizeigesetzes finalisiert werden, was die Praxis weiter ausdehnen würde.

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Sachsens geplantes Gesetz geht noch einen Schritt weiter: Falls verabschiedet, würde es der Polizei erlauben, mit Drohnen auch in fahrende Fahrzeuge zu filmen – und das ohne konkreten Verdacht auf Fehlverhalten. In Berlin wiederum unterstützt die CDU-SPD-Koalition die Änderungen, während auch die oppositionelle AfD sich für strengere Überwachungsgesetze ausspricht.

Die neuen Regelungen in Nordrhein-Westfalen spiegeln einen bundesweiten Trend wider, KI stärker in die Polizeiarbeit zu integrieren. Da mehrere Länder ähnliche Gesetze einführen oder planen, wird die Nutzung persönlicher Daten für das Training von Überwachungssystemen zunehmend zum Standard. Die Änderungen dürften in den kommenden Jahren die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden grundlegend verändern.