NRW reformiert Integrationsgremium: Neuer Ausschuss für Chancengleichheit und Teilhabe
Oswin MosemannNRW reformiert Integrationsgremium: Neuer Ausschuss für Chancengleichheit und Teilhabe
Nordrhein-Westfalen benennt Integrationsrat in Ausschuss für Chancengleichheit und Integration um
Die Umbenennung folgt einer Aktualisierung der Gemeindeordnung des Landes, die am 1. November 2025 in Kraft treten soll. Gleichzeitig wurde ein neues Führungsteam berufen, das die Arbeit des Gremiums leiten wird.
Der ehemalige Integrationsrat agiert nun mit einem erweiterten Auftrag als Ausschuss für Chancengleichheit und Integration. Diese Neuausrichtung spiegelt erweiterte Prioritäten wider, darunter die Bekämpfung von Diskriminierung, die Förderung von Potenzialen sowie die Sicherstellung fairer politischer Teilhabe.
Panagiotis Natsikos wurde zum Vorsitzenden des Ausschusses gewählt. Hussein Boumouchoun übernimmt die Rolle des ersten stellvertretenden Vorsitzenden, während Theocharis Meintis als zweiter stellvertretender Vorsitzender fungiert. Die neue Struktur zielt darauf ab, Inklusion und Repräsentation in der gesamten Region zu stärken.
Die Namensänderung geht auf eine Novelle der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung zurück. Diese rechtliche Anpassung tritt offiziell am 1. November 2025 in Kraft.
Der umbenannte Ausschuss konzentriert sich künftig auf Gleichstellung, Antidiskriminierung und politische Teilhabe. Die neue Führung wird diese Ziele übernehmen, sobald die gesetzlichen Änderungen wirksam werden. Der Wandel markiert einen offiziellen Schritt hin zu einer umfassenderen Inklusionspolitik im Land.






