NRW revolutioniert Schulbuch-Beschaffung: Mehr Freiheit für Kommunen ab 2026
Klothilde BergerNRW revolutioniert Schulbuch-Beschaffung: Mehr Freiheit für Kommunen ab 2026
Nordrhein-Westfalen aktualisiert Vergaberegeln für Schulbücher
Ab dem 1. Januar 2026 tritt mit § 75a in der Gemeindeordnung ein neuer Abschnitt in Kraft, der die Beschaffung von Schulbüchern in Nordrhein-Westfalen neu regelt. Ziel der Änderung ist es, Bürokratie abzubauen und Kommunen mehr Spielraum bei der Vergabe von Aufträgen zu geben.
Die Reform schafft die landesweite Pflicht ab, die Unterschwellenvergabeverordnung und damit verbundene Haushaltsvorschriften einzuhalten. Stattdessen gelten künftig allgemeine Vergabegrundsätze, während die Kommunen die konkreten Modalitäten in eigenen Satzungen festlegen können. § 75a schreibt weder feste Verfahren noch Wertgrenzen vor – dadurch könnten Direktvergaben bis zu 216.000 Euro möglich werden.
Anke Naefe, Beraterin im Landesverband Nordrhein-Westfalen des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, hat die Folgen der Neuregelung dargelegt. Der Landesverband bewertet die Änderungen positiv: Sie reduzierten bürokratischen Aufwand und stärkten den lokalen Buchhandel. Ein Faktblatt mit den wichtigsten Anpassungen steht bereits zur Verfügung.
Buchhandlungen werden aufgefordert, sich direkt an Kommunen und Schulen zu wenden, um auf dem Laufenden zu bleiben. Für weitere Fragen können sie sich auch an Alexander Kleine unter [email protected] wenden.
Die neuen Regeln treten Anfang 2026 in Kraft und geben den Kommunen mehr Freiheit bei der Beschaffung von Schulbüchern. Ohne starre Wertgrenzen können lokale Behörden ihre Prozesse nun flexibler gestalten. Die Reform soll die Abläufe für Schulen und Lieferanten gleichermaßen vereinfachen.






