Polizei NRW scheitert an Barrierefreiheit: Website nur teilweise konform mit BITV 2.0
Oswin MosemannPolizei NRW scheitert an Barrierefreiheit: Website nur teilweise konform mit BITV 2.0
Barrierefreiheitserklärung der Polizei Nordrhein-Westfalen: Nur teilweise konform mit gesetzlichen Vorgaben
Die Website der Polizei Nordrhein-Westfalen hat eine Barrierefreiheitserklärung auf Basis der deutschen Behindertengleichstellungsgesetze veröffentlicht. Eine unabhängige Prüfung im März 2025 ergab jedoch, dass die Seite die geforderten Standards nur teilweise erfüllt. Mehrere zentrale Mängel verhindern weiterhin die vollständige Einhaltung der Barrierefreiheitsvorschriften.
Die Überprüfung erfolgte nach Maßgabe des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Dabei wurden zahlreiche Probleme identifiziert, die Nutzer:innen mit Behinderungen in der Nutzung einschränken.
So fehlt es häufig an einer logischen Überschriftenhierarchie – die korrekte Auszeichnung mit h1- bis h6-Tags wird oft nicht eingehalten. Absätze sind nicht mit den vorgesehenen \-Tags strukturiert, sondern werden durch \-Elemente oder einfache Zeilenumbrüche (\) ersetzt. Auch Listen sind falsch umgesetzt und nutzen statt der standardmäßigen Listen-Tags ebenfalls \-Container. Bei Bildern und Grafiken stimmt der alternative Text (Alt-Text) oft nicht mit dem Inhalt überein oder ist in der falschen Sprache verfasst. Audiodateien verfügen weder über Textalternativen noch über Transkripte. Stumme Videos bieten weder Ersatztexte noch Audiodeskriptionen an. Zwar sind Untertitel für Videos verfügbar, doch die Steuerungselemente zum Ein- und Ausschalten sind unklar gestaltet. In der Summe führt dies dazu, dass die Website die Anforderungen der BITV 2.0 nicht vollständig erfüllt. Aktuell genügt das Onlineangebot der Polizei Nordrhein-Westfalen nur teilweise den Barrierefreiheitsstandards. Die festgestellten Defizite – von fehlerhafter Auszeichnung bis hin zu fehlenden Textalternativen – schränken die Nutzbarkeit für Menschen mit Behinderungen deutlich ein. Um die volle Konformität mit der BITV 2.0 zu erreichen, wäre ein umfassendes Update der Website notwendig.





