Prozess um brutalen Treppensturz an Duisburger U-Bahn-Station läuft auf Hochtouren
Hellmuth OrtmannProzess um brutalen Treppensturz an Duisburger U-Bahn-Station läuft auf Hochtouren
Ein 25-jähriger Mann aus Duisburg steht vor Gericht, weil er im Februar 2021 an der U-Bahn-Station Harry-Epstein-Platz ein stark alkoholisiertes, 29-jähriges Opfer eine Treppe hinuntergestoßen haben soll. Bei dem Angriff erlitt der Mann lebensbedrohliche Verletzungen, darunter einen Sturz aus mehreren Metern Höhe, und fiel nach einer Notoperation ins Koma.
Der Vorfall ereignete sich im Februar 2021, als der Angeklagte das Opfer laut Anklage eine Treppe hinunterstieß. Die Behörden bestätigten, dass die Auseinandersetzung auf Videoaufnahmen festgehalten wurde, die voraussichtlich eine zentrale Rolle im Prozess spielen werden. Das Opfer, das schwere Verletzungen erlitten hatte, musste per Hubschrauber in ein Krankenhaus geflogen werden, um notärztlich versorgt zu werden.
Dem Angeklagten wird nun versuchter Totschlag vorgeworfen. Bei einer Verurteilung droht ihm eine Haftstrafe von bis zu 15 Jahren. Das Verfahren läuft seit der Anklageerhebung im Februar 2023, ein Urteil wird für Mitte März erwartet. Die Ermittler konnten bisher kein klares Motiv für die Tat feststellen.
Der Fall hat in Nordrhein-Westfalen größere Aufmerksamkeit erregt, insbesondere in Debatten über Gesetze gegen sexuelle Belästigung. Der zur gleichen Zeit bekannt gewordene Voyeurismus-Fall um Yanni Gentsch deckte rechtliche Lücken auf und veranlasste NRW und Hamburg, im November eine Erweiterung des § 184k StGB vorzuschlagen. Die Änderungen sollen auch Aufnahmen von bekleideten Intimbereichen erfassen. NRW unterstützt zudem den Plan von Bundesjustizministerin Hubig, solche Aufnahmen ab 2026 zu verbieten; der Bundesrat prüft die Vorschläge noch.
Während der Prozess weiterläuft und die Staatsanwaltschaft Gerechtigkeit für das weiterhin in kritischem Zustand befindliche Opfer sucht, steht die Entscheidung für Mitte März an. Mögliche Konsequenzen sind eine lange Haftstrafe. Der Fall hat zudem Einfluss auf laufende Rechtsreformen, die den Schutz vor Voyeurismus und Belästigung stärken sollen.






