14 April 2026, 12:12

Siegburg: Junge Fahrer ohne Führerschein und ungesicherte Kinder im Auto kontrolliert

Innensicht eines öffentlichen Verkehrsmittels mit Sitzreihen, einem Kinderwagen und sichtbaren Hinweistafeln.

Siegburg: Junge Fahrer ohne Führerschein und ungesicherte Kinder im Auto kontrolliert

Routine-Kontrolle in Siegburg: Schwerwiegende Verstöße bei jungem Fahrer entdeckt

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Bei einer routinemäßigen Verkehrskontrolle in Siegburg am Mittwochmorgen wurden bei einem jungen Autofahrer gleich mehrere Sicherheitsmängel festgestellt. Gegen 7:40 Uhr hielten Beamte auf der Deutzer-Hof-Straße einen 20-jährigen Fahrer an, nachdem sie bemerkt hatten, dass zwei Kinder – drei und sechs Jahre alt – ungesichert im Fahrzeug mitfuhren.

Die anschließende Überprüfung förderte gravierende Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung zutage: Bei einem Kind war der Brustgurt des Kindersitzes nicht geschlossen, das andere saß in einem ungeeigneten Sitz, der lediglich mit einem Beckengurt gesichert war. Nach deutschem Recht müssen Kinder unter 12 Jahren oder kleiner als 1,50 Meter in einem zugelassenen Rückhaltesystem transportiert werden.

Weitergehende Kontrollen ergaben, dass der Fahrer keinen gültigen Führerschein besaß. Gegen ihn wurden nun strafrechtliche Ermittlungen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Auch der 50-jährige Halter des Wagens muss sich verantworten – ihm wird vorgeworfen, die unberechtigte Nutzung des Fahrzeugs ermöglicht oder sogar angewiesen zu haben.

Die Maßnahme war Teil einer größeren Polizeiaktion zur Verbesserung der Schulwegsicherheit in der Region. Die Beamten betonten, dass Anschnallgurte stets korrekt angelegt werden müssen – unabhängig von der Länge der Fahrt.

Der Fahrer erhielt sofort ein Bußgeld wegen der Verstöße gegen die Kindersicherungspflicht. Sowohl der Fahrer ohne Führerschein als auch der Fahrzeughalter müssen sich nun wegen des Vergehens vor Gericht verantworten. Die Polizei wies Eltern und Erziehungsberechtigte erneut auf ihre gesetzliche Pflicht hin, für die sichere Mitfahrt von Kindern zu sorgen.

Quelle