Spektakulärer Coup: Räuber plündern 3.250 Schließfächer der **Sparkasse Gelsenkirchen**
Hellmuth OrtmannKriminalermittler fordern Kontrollmechanismen für Schließfächer - Spektakulärer Coup: Räuber plündern 3.250 Schließfächer der **Sparkasse Gelsenkirchen**
Dreiste Räuber leeren fast alle 3.250 Schließfächer einer Sparkasse in Gelsenkirchen
Nach einem spektakulären Coup haben Diebe nahezu alle 3.250 Schließfächer einer Sparkasse in Gelsenkirchen ausgeräumt. Der Einbruch, der am 29. Dezember entdeckt wurde, erfolgte über ein großes Loch, das die Täter von einem Archivraum aus in den Tresor gebohrt hatten. Die Ermittler gehen mittlerweile davon aus, dass die Beute über mehrere Tage abtransportiert wurde.
Aufgeflogen war der Raub, als am frühen Morgen des 29. Dezember ein Feueralarm die Mitarbeiter alarmierte. Die Ermittler stellten fest, dass die Kriminellen fast jedes Kundenfach im Tresor geknackt hatten. Banken haben jedoch keine Möglichkeit, den Inhalt dieser Fächer zu überwachen – was sie zu einer undurchsichtigen Blackbox macht.
Oliver Huth, Landesvorsitzender der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) in Nordrhein-Westfalen, kritisiert die mangelnde Kontrolle scharf. Er weist darauf hin, dass jeder ohne Prüfung Bargeld in Schließfächern deponieren könne – ein potenzielles Einfallstor für Geldwäsche oder organisierte Kriminalität. So habe er einmal 300.000 Euro in bar im Fach einer Kindergärtnerin gefunden, betont aber, dass dies nicht direkt mit dem Gelsenkirchener Coup in Verbindung stehe.
Ein Anwalt, der betroffene Kunden vertritt, widerspricht der Annahme, die geleerten Fächer hätten illegale Gelder enthalten. Viele Kunden hätten nachweislich rechtmäßige Besitzansprüche für ihre Hinterlegungen vorgelegt. Huth hingegen argumentiert, dass es keine nachvollziehbare Begründung gebe, große Bargeldbeträge in einem Schließfach statt auf einem Bankkonto aufzubewahren.
Die BDK fordert nun strengere Regeln für Schließfächer und verweist darauf, dass diese in der sechsten EU-Geldwäscherichtlinie bisher nicht erfasst sind. Huth geht zudem davon aus, dass solche Großtaten in der Regel über lange Zeiträume akribisch geplant werden.
Der Coup von Gelsenkirchen hat eklatante Lücken in der Überwachung von Schließfächern offenbart. Da Banken gesetzlich nicht verpflichtet sind, deren Inhalt zu prüfen, haben die Behörden Schwierigkeiten, mögliche Geldwäsche zu verfolgen. Die Forderung der BDK nach schärferen Vorschriften könnte künftig zu einer strengeren Handhabung dieser Fächer führen.






