24 April 2026, 14:16

Streichung der Asylberatungsförderung gefährdet effiziente Verfahren und belastet Gerichte

Eine Liniengrafik, die die Anzahl der Personen zeigt, denen in den Vereinigten Staaten von 1990 bis 2016 Asyl gewährt wurde, mit begleitendem erklärendem Text.

Streichung der Asylberatungsförderung gefährdet effiziente Verfahren und belastet Gerichte

Finanzierung von Asylverfahrensberatung in Gefahr – trotz ihrer Rolle bei der Beschleunigung von Rechtsprozessen

Die Bundesregierung plant in ihrem aktuellen Haushaltsentwurf, die gesamte finanzielle Förderung für die Beratungsstellen im Asylverfahren zu streichen – obwohl diese eine zentrale Funktion bei der Straffung der rechtlichen Abläufe erfüllen. Unterdessen haben Minister mehrerer Bundesländer vor den möglichen Folgen für die Asylverfahren gewarnt.

Die Beratungsangebote wurden 2023 auf Grundlage von § 12a des Asylgesetzes eingerichtet. Sie bieten Asylsuchenden vor ihren Anhörungen kostenlose, vertrauliche und neutrale Unterstützung an. Ziel ist es, Antragstellende zu besser informierten Entscheidungen zu befähigen, um Verzögerungen zu verringern und die Belastung für Gerichte und Behörden zu mindern.

Das Programm war von der früheren Ampelkoalition eingeführt worden. Nun hat sich die aktuelle Regierung aus der Unionsparteien und der SPD darauf verständigt, es zu überprüfen – allerdings ohne festen Zeitrahmen.

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Auf der Integrationsministerkonferenz in Essen übt mehrere Landesvertreter scharfe Kritik an den geplanten Kürzungen. Verena Schäffer, Integrations- und Flüchtlingsministerin von Nordrhein-Westfalen, bezeichnete die Beratung als "unverzichtbar für effiziente Asylverfahren". Ihre Kolleg:innen – Aminata Touré (Schleswig-Holstein), Katharina Binz (Rheinland-Pfalz) und Manfred Lucha (Baden-Württemberg) – warnten, dass ein Wegfall der Förderung die Verfahren eher verlangsamen als beschleunigen könnte.

Die Zukunft der Asylverfahrensberatung hängt nun von den Haushaltsentscheidungen des Bundes ab. Falls die Mittel gestrichen werden, könnten viele Beratungsstellen ihre Arbeit nicht fortsetzen. Die Folge wären schlechter vorbereitete Antragstellende, längere Anhörungen und eine zusätzliche Belastung des gesamten Asylsystems.

Quelle